Mit den Akteuren wurden folgende inhaltliche Schwerpunkte besprochen:
1. Erhöhung der Durchlässigkeit von ambulanter psychotherapeutischer Behandlung zur stationären Behandlung
2. Klärung der Stellung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAs)
3. Versorgung von Patientengruppen, die durch die Schnittstellenproblematik besonders schwer belastet sind: neuropsychologische Patienten und Patienten mit schizophrenen Erkrankungen.
An das Gespräch im Landtag werden sich weitere Gespräche mit der Landeskrankenhausgesellschaft und den Krankenkassen anschließen. Der 4. Mai 2015 war ein Auftakt, um in kleinen Schritten eine Verbesserung der Versorgung – insbesondere an den Übergängen von stationär und ambulant – zu erreichen.