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Sprechstunde und probatorische Sitzungen teils per Video möglichÄnderungen der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar beschlossen

In dem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen. Zusätzlich wird in der Vereinbarung empfohlen, dass jeweils die erste Sitzung im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfindet. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden.

Zu beachten ist, dass Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie auch künftig grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt stattfinden. Insbesondere Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern grundsätzlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Versichert*er. Dabei sind auch die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Berufsordnung zu beachten.

Für Sie zum Herunterladen:

Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)