Möglich sind jetzt in allen Richtlinienverfahren Therapien mit drei bis neun Teilnehmern – unabhängig vom Alter der Patienten.
Mit der neuen Vergütungssystematik werden Gruppentherapien auch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend abgebildet: Wird bisher nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden, gibt es ab Juli für jede Gruppengröße eine andere Vergütung.
20 Prozent mehr Honorar für Gruppentherapien
Dazu wurden alle Gruppenleistungen neu bewertet. Im Ergebnis steigt das Honorar für Gruppentherapien ab Juli im Durchschnitt um etwa 20 Prozent. Die größten Zuwächse verzeichnen sechs- und siebenköpfige Gruppen, die künftig mit rund 66 Euro beziehungsweise rund 60 Euro pro Teilnehmer bei einer 100-minütigen Therapiesitzung vergütet werden (bisher: ca. 44 Euro).
Aufgrund der differenzierten Vergütung wird es für jede Gruppengröße eine eigene Gebührenordnungsposition (GOP) geben. Bei drei Verfahren und der Unterscheidung zwischen Kurz- und Langzeittherapien werden dadurch zahlreiche neue GOP in den EBM aufgenommen.
Die bisher gültigen GOP für kleine Gruppen (drei bis vier Teilnehmer) und für große Gruppen (fünf bis neun Teilnehmer) entfallen. Die Abrechnung von Gruppentherapien mit nur zwei Teilnehmern, die vor Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April beantragt wurden und derzeit als kleine Gruppe abgerechnet werden, erfolgt ab Juli mit einer bundeseinheitlichen Pseudo-GOP.
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