Psychotherapeuten in Aus- und Weiterbildung nicht noch weiter benachteiligenOPK fordert, Psychotherapeuten in Aus- und Weiterbildung eine angemessene und verlässliche Vergütung zu sichern

Der Regelungsvorschlag der Regierungskoalition lässt außer Acht, dass die Ausbildung von Psychotherapeuten an sehr unterschiedlichen Ausbildungsstätten mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen erfolgt. Die geplante Veröffentlichung allein der ausgezahlten Vergütungsanteile und der Gebühren ist irreführend, wenn die im Gegenwert erbrachten Ausbildungsleistungen nicht dargestellt werden und nicht vergleichbar sind. Rechtlich ist es außerdem hoch problematisch, Ausbildungsstätten zu verpflichten, ihre zentralen betriebswirtschaftlichen Daten zu veröffentlichen.

Für die zukünftige psychotherapeutische Weiterbildung ist die vorgeschlagene Regelung generell nicht anwendbar, da diese Weiterbildung in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erfolgen muss.

Die OPK fordert den Gesetzgeber auf, hier im Dialog mit Fachexperten neue Lösungen zu erarbeiten, die den Psychotherapeuten in Aus- und Weiterbildung tatsächlich eine angemessene und verlässliche Vergütung sichern.