Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich in einer Kleinen Anfrage vom 14.01.2019 (Die Anfrage können Sie hier nachlesen) mit der psychotherapeutischen Versorgung. Psychisch kranke Menschen fänden nur schwer einen Termin für eine Therapie beim Psychotherapeuten. Die Wartezeiten für eine Richtlinientherapie betrügen im Schnitt fünf Monate. Im Ruhrgebiet und in ländlichen Regionen seien die Wartezeiten häufig noch länger.
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun nach den aktuellen Wartezeiten und wollen zudem wissen, wie die Ergebnisse der Studie zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie bewertet wird.
Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:
„Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen schnelle und niedrigschwellige Hilfe. Durch lange Wartezeiten erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder gar chronisch werden und Patientinnen und Patienten letztendlich als Notfall im Krankenhaus landen.
Dreh- und Angelpunkt im Zugang zu einer Therapie ist und bleibt die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Das scheint die Bundesregierung nach Jahren endlich auch zu erkennen und schwenkt nun um. Während Minister Spahn in den letzten Wochen und Monaten eher durch markige Unterstellungen wie, es bestehe eine Überversorgung oder, dass mehr Angebot nur zu mehr Nachfrage führen würde, in Erscheinung trat, ist davon nun keine Rede mehr. Ganz im Gegenteil wird endlich als eine mögliche Ursache für die langen Wartezeiten eine nicht ausreichende Anzahl an Therapeutinnen und Therapeuten aufgeführt. Es brauchte die größte Bundestagspetition, um den vermeintlichen Macher endlich auf die richtige Spur zu bringen.
Den Worten müssen jetzt aber auch Taten folgen. Wir brauchen endlich ein bedarfsgerechtes und aufeinander abgestimmtes Versorgungskonzept für den gesamten Bereich der psychischen Gesundheit. Denn die Betroffenen haben lang genug gewartet. Die Reform der Bedarfsplanung muss deshalb zügig umgesetzt werden und sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Benötigt werden genügend psychotherapeutische Plätze ohne lange Wartezeiten durch mehr Kassenzulassungen für Therapeutinnen und Therapeuten, ausreichend Angebote der ambulanten Krisenintervention und strukturierte Behandlungswege zwischen stationärer und ambulanter Versorgung mit festen Ansprechpartnern für schwer Erkrankte. Auch die Besonderheiten der Versorgung von Kindern- und Jugendlichen, die häufig verschiedene Hilfesysteme gleichzeitig benötigen, müssen stärker berücksichtigt werden. Man sieht, es bleibt noch viel zu tun.“
Für Sie zum Nachlesen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage.