Die Beurteilung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen anhand von ambulanten Abrechnungsdaten ist aus Sicht der OPK unzureichend. Abrechnungsdiagnosen bilden lediglich die festgestellten Erkrankungen bei den Patientinnen und Patienten ab, die wegen psychischer Probleme und zu Lasten gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) behandelt wurden. Aus den erfassten Diagnosen kann keine Aussage darüber abgeleitet werden, welche psychischen Störungen wie häufig in der Bevölkerung vorkommen und ob sie in einem bestimmten Zeitraum erstmalig aufgetreten sind. Die in der Studie erhobenen Daten erlauben daher lediglich Aussagen über die ambulante GKV-Versorgung, nicht aber über die tatsächliche Häufigkeit psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen in Sachsen. Dies wird von den Autoren und in der Pressemitteilung des SMS leider nicht korrekt dargestellt.
Zudem ist wegen des Zeitverzugs zwischen dem erstmaligen Auftreten einer psychischen Störung und ihrer Feststellung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten der gewählte
Untersuchungszeitraum kritisch zu hinterfragen. Die Ergebnisse der Studie stehen im Widerspruch zu bisherigen Befunden zu Folgen der Pandemie für die psychische Gesundheit
von Kinder und Jugendlichen. Dies gilt sowohl für die inzwischen breit veröffentlichten universitären Forschungsstudien als auch die Ergebnisse unserer Mitgliederbefragung, die in mehreren Wellen im Verlauf der Pandemie erfolgte.
Die Pandemie traf auf ein Versorgungssystem, das bereits völlig ausgelastet war. Die verstärkte Nachfrage nach psychotherapeutischer Hilfe bringt es über seine Belastungsgrenze. Wie mehrmalige Befragungen unter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der OPK ergaben, sind fast gesund entlassene Patienten erneut mit Symptomen in die Praxen zurückgekehrt. So kamen neue Patienten nur schwer in die Versorgung. Die OPK kann daher den Schlussfolgerungen der Studie nicht folgen, dass bei ähnlichen Ereignissen ärztliche und „therapeutische“ Behandlungskapazitäten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Begriff der „therapeutischen“ Kapazitäten ist in diesem Kontext unspezifisch und daher missverständlich.
Die OPK sieht es als dringend notwendig an, jetzt psychotherapeutische Behandlungskapazitäten speziell für Kinder und Jugendliche zu erweitern. Mit Sonderbedarfszulassungen Behandlungskapazitäten entstehen. Mittelfristig muss darauf hingearbeitet werden, dass bei der geplanten Bedarfsplanung für eine neue Fachgruppe der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten angemessene Verhältniszahlen festgelegt werden.
Wir appellieren dringend an alle Akteure in Politik und Gesundheitswesen: Kinder und Jugendliche mit behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen benötigen eine zeitnahe und adäquate psychotherapeutische Versorgung!