Flexibler krankschreibenBPtK: Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdenken

Psychische Erkrankungen führen oft zu besonders langen Fehlzeiten von über 30 Tagen. „Deshalb kann es insbesondere sinnvoll sein, trotz der Erkrankung mit Unterstützung des Psychotherapeuten ganz oder teilweise weiterzuarbeiten“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Die Arbeit bietet eine Tagesstruktur und hält soziale Kontakte aufrecht, was eine wichtige Stütze für psychisch kranke Menschen sein kann. Wer arbeitet, erlebt sich als nützlich und wertvoll, und Arbeit verhindert, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Am Arbeitsplatz auftretende Belastungen und Anforderungen können dann in der Psychotherapie begleitend thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann zu Erfolgserlebnissen führen und das Selbstwertgefühl stärken.

„Eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit sollte ausschließlich im Konsens zwischen Behandler und Patient erfolgen, freiwillig und ohne Druck“, fordert Munz. Um eine Stigmatisierung psychischer Erkrankungen zu vermeiden, sollte spätestens mit der elektronischen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Anonymisierung des Behandlers erfolgen, sodass nicht zu erkennen ist, wenn z. B. ein Psychiater oder künftig ein Psychotherapeut krankgeschrieben hat.

Psychotherapeuten können mit am besten beurteilen, ob ein Mensch psychisch krank ist und inwieweit er noch arbeiten kann oder sollte. Bis heute können Patienten jedoch nicht auf die Expertise von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen zurückgreifen. Psychotherapeuten haben bisher nicht die Befugnis, einem Patienten seine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Dies ist bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten. Die BPtK fordert deshalb mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.