Das Interesse an der Veranstaltung war groß, die Zahl der Plätze aber leider begrenzt. Letztlich folgten 13 Therapeutinnen und Therapeuten der Einladung und berichteten in einem 2,5 stündigen Gespräch über ihre Erfahrungen. Dreh- und Angelpunkt des Gespräches war das Kostenerstattungsverfahren. Hierbei zeigte sich, dass die Eingeladenen mit den verschiedenen Krankenkassen regional ganz unterschiedliche Erfahrungen machten. Konsens herrschte darüber, dass die Behandlung von Patientinnen und Patienten über das Kostenerstattungsverfahren zunehmend Schwierigkeiten bereite, da die Bereitschaft der Kassen zur Übernahme der Kosten merklich zurückginge bzw. in zunehmendem Maße das Verfahren, unter Ausschöpfung der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, verzögert würde. Mithilfe der Expertise der juristischen Referentin der Geschäftsstelle konnte ein Großteil der rechtlichen Fragen geklärt werden. Im Ergebnis blieb der Wunsch nach einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung gezielt für PsychotherapeutInnen ohne kassenärztliche Zulassung, um einen vertiefenden Austausch und die Vernetzung der Kollegen zu ermöglichen.
Wir werden in Kürze ausführlicher über das Treffen berichten sowie die Rechtsgrundlagen im Kostenerstattungsverfahren zur Stärkung Ihrer Position näher beleuchten.