So werden Verordnungen von Krankenhausbehandlungen, Krankentransporten, Soziotherapie und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (wenn es sich um Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation handelt) möglich. Des Weiteren wird eine psychotherapeutische Sprechstunde geben. Diese soll die Versorgung von akut belasteten Menschen in Notfällen ermöglichen.
Aber auch bei der Vermittlung von Facharztterminen der neu einzuführenden Terminservicestellen werden die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine große Rolle spielen. Schon jetzt sind Erstgespräche beim Psychotherapeuten bei der Terminservicestelle der KV Sachsen die am zweithäufigsten nachgefragten Spezialisten überhaupt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist Änderung der Bedarfsplanungsreform zum 1. Januar 2017. Alle vorgesehen Änderungen müssen durch den Gemeinsamen Beirat (G-BA) bis zum 30. Juni 2016 ausgearbeitet werden. Einzige Ausnahme ist die Bedarfsplanung sowie die Beteiligung an den Terminservicestellen. Beides tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Um unsere Kammermitglieder bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten, plant die OPK für die nächsten Monate verschiedenste Veranstaltungen. Im Herbst dieses Jahres wird es ein erstes Treffen mit Mitgliedern geben, welche bereits Erfahrungen in der Durchführung von Sprechstunden haben. Einige unserer Mitglieder praktizieren diese schon seit längerer Zeit. Die Ausgestaltung dieser ist aber sehr unterschiedlich. Um die unterschiedlichsten Erfahrungen zusammenzutragen, werden wir den Kontakt mit diesen Mitgliedern suchen.
Schon heute ist die OPK von Seiten der Politik in puncto Positionspapieren zur Ausgestaltung einer Sprechstunde gefragt. Gerne möchten wir eine aussagekräftige Zusammenstellung mit den Experten erarbeiten, um damit die politischen Prozesse der nächsten Monate mitzugestalten. Nur durch eine aktive Beteiligung der Psychotherapeutenschaft wird es gelingen, die Ausgestaltung im G-BA in unserem Sinne zu beeinflussen.
Im Frühjahr 2016 möchten wir als Kammer mit Ihnen in einen Diskussionsprozess eintreten. Dabei soll es um die Darstellung des aktuellen Sachstandes zu den Novellierungen durch den G-BA gehen, aber auch um Fragen, welche Angebote Sie von der Kammer benötigen, um die Vorgaben umsetzen zu können. Dies möchten wir mit Ihnen gemeinsam gestalten. Die Termine und Veranstaltungsorte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Nach der Novellierung der Psychotherapierichtlinie im Herbst 2016 wird es von Seiten der Kammer entsprechende Fortbildungsangebote für Sie geben.
Nadine Mahnecke-Windhövel
Referentin Länderarbeit