Psychotherapeuten dürfen künftig Krankenhausbehandlungen, Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation, Krankentransporte und Soziotherapie verordnen. Das Nähere dazu bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss.
Das Therapieangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen soll flexibler gestaltet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2016 entsprechende Regelungen in die Psychotherapie-Richtlinie aufzunehmen. Es geht dabei vor allem um die frühzeitige diagnostische Abklärung, die Akutversorgung und die Rezidivprophylaxe. Auch das Antrags- und Gutachterverfahren soll vereinfacht werden.