BPtK-Standpunkt „Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen“Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge ist psychisch krank

Bei PTBS ist Psychotherapie die empfohlene Behandlungsmethode. Die alleinige Behandlung mit Medikamenten ist nicht ausreichend und medizinisch in der Regel nicht zu verantworten. Nur rund vier Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge erhalten jedoch eine Psychotherapie. „Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen. In aller Regel sind sie dringend behandlungsbedürftig“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die ankommenden Flüchtlinge benötigen nicht nur eine Unterkunft und Lebensmittel, sondern auch eine medizinische Versorgung. Aber fast kein psychisch kranker Flüchtling erhält eine angemessene Versorgung. Die BPtK fordert deshalb dringend gesetzliche Änderungen sowie Ermächtigungen von Psychotherapeuten und Flüchtlingszentren, um eine leitliniengerechte Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen zu ermöglichen.“

Flucht und Trauma

Ereignisse, die als lebensbedrohlich oder als katastrophal erlebt werden und eine tiefe Verzweiflung verursachen, können zu einer schweren psychischen Erkrankung führen. PTBS tritt am häufigsten nach traumatischen Erlebnissen auf, die durch andere Menschen ausgelöst wurden („man-made-disaster“). Etwa die Hälfte der Menschen, die Opfer von Vergewaltigung, Krieg, Vertreibung und Folter wurden, leidet unter einer PTBS. Zu den häufigsten „man-made-disasters“, die von Flüchtlingen berichtet werden, gehören Beschuss mit Handfeuerwaffen und Granaten, Hunger und Durst (z. B. während einer Haft), Todesdrohungen und Scheinexekutionen, körperliche Folter, Stromschläge, sexuelle Erniedrigung und Vergewaltigung sowie auch das Miterleben von Hinrichtungen oder Vergewaltigungen.

Politische Forderungen

Nach der aktuellen EU-Aufnahme-Richtlinie muss Deutschland die spezielle Situation schutzbedürftiger Personen berücksichtigen. Zu diesen schutzbedürftigen Personen zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Richtlinie hätte bis zum Juli dieses Jahres umgesetzt werden müssen. Tatsächlich ist die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge in Deutschland weiterhin beschämend schlecht. Auch die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes im März 2015 haben für psychisch kranke Flüchtlinge keine Verbesserung gebracht. Die BPtK fordert des-halb dringend, die Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen zu verbessern.

Hier der BPtK-Standpunkt zum Herunterladen: 05_BPtK-Standpunkt_psychische Erkrankungen bei Fluechtlingen