Die Bundespsychotherapeutenkammer hat sich bei der Ausgestaltung der Regelungen zur videogestützten Psychotherapie von Anbeginn für eine regionale Verankerung ausgesprochen, weil auf diese Weise Qualitätsstandards und Patientensicherheit in der psychotherapeutischen Versorgung besser sichergestellt werden können.
Der Vermittlung von Videosprechstunden an neue Patient*innen muss ab dem 1. September 2025 zusätzlich ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren vorausgehen, das Terminwünsche nach Behandlungsbedarfen priorisiert. Auf der Grundlage dieser Ersteinschätzung soll festgestellt werden, ob der Fall für eine Videosprechstunde geeignet ist.
Außerdem wird in dieser Vereinbarung klargestellt, dass außerhalb des Vertragsarztsitzes oder außerhalb der Praxisöffnungszeiten durchgeführte Videosprechstunden nicht auf die Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag angerechnet werden.
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Vereinbarung Versorgungsqualitaet telemedizinischer Leistungen