Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat die Bundesregierung aufgefordert, sich mehr für die Psychotherapeuten einzusetzen. Gerlach betonte am Freitag in Würzburg: „Die ersten Studierenden beenden in Bayern im Herbst dieses Jahres ihr Masterstudium nach dem neuen Psychotherapeutengesetz. Danach stellt sich für sie die Frage, ob und in welcher Einrichtung sie eine Fach-Weiterbildung beginnen können. Gerade mit Blick auf die künftige psychotherapeutische Versorgung in Bayern ist es essenziell, dass möglichst viele Absolventinnen und Absolventen eine Weiterbildung machen. Denn die abgeschlossene Weiterbildung ist eine Voraussetzung, um sich später in eigener Kassen-Praxis niederzulassen. Umso wichtiger ist es, dass die Kliniken jetzt finanziell in die Lage versetzt werden, ausreichend viele Stellen für die Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu schaffen. Hier muss der Bund endlich handeln.“
Gerlach fügte hinzu: „Bayern hat im Bundesrat einen Beschluss unterstützt, wonach der Bund die für die Niederlassung als Psychotherapeut erforderliche fachtherapeutische Weiterbildung finanziell absichern soll. Leider hat die Bundesregierung bisher nichts in diese Richtung unternommen. Daher lautet meine eindringliche Aufforderung an Bundesgesundheitsminister Lauterbach: Geben Sie den angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine verlässliche Perspektive!“
Indes betonten die Delegierten des Psychotherapeutentages, dass der Handlungsbedarf auch angesichts der Zunahme psychischer Erkrankungen, der wachsenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung und der weiter ansteigenden gesellschaftlichen Folgekosten aufgrund später oder fehlender Behandlung dringend ist. Sie fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die Weiterentwicklung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen.
Die zentralen Reformprojekte aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sollen dazu endlich umgesetzt werden:
- eine Bedarfsplanungsreform, die zusätzliche Kassensitze für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen schafft,
- einen Ausbau der Behandlungsangebote in der ambulanten Komplexversorgung,
- eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der stationären Versorgung.