Sowohl für die ambulante als auch die stationäre und die institutionelle Weiterbildung müssen Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen in der fachlich erforderlichen Form und integriert in die bestehenden Versorgungsstrukturen geschaffen werden können. Für Weiterbildungsambulanzen und Weiterbildungspraxen ist dazu ein Zuschuss zur Vergütung der Versorgungsleistungen notwendig, damit diese bei gesicherter Qualität mit obligatorischer Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung wiederum den Weiterbildungsteilnehmer*innen eine angemessene Vergütung zahlen können. Auch stationäre Weiterbildungsstellen müssen finanziell gefördert werden, damit sie in ausreichender Anzahl entstehen. Eine angemessene Bezahlung war ein zentrales Ziel im Zuge der Reform der Psychotherapeutenausbildung, das nur so erreicht werden kann.
Ohne Weiterbildung können die nachkommenden Psychotherapeut*innen die psychotherapeutische Versorgung nicht mehr sicherstellen.
Der 42. Deutsche Psychotherapeutentag fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln.