Während sich die ambulante psychotherapeutische Versorgung in den letzten Jahren verbessert hat, ist der Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf qualifizierte Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern noch immer nicht umgesetzt. Die 1990 verabschiedete Psychiatrie-Personalverordnung basiert auf Therapiestandards der 1980er-Jahre. Damals war es bereits ein Fortschritt, dass ausreichend Stellen für Pflegekräfte und Ärzte finanziert wurden. Die psychotherapeutischen Heilberufe existier-en noch nicht und Psychotherapie spielte in der Behandlung eine untergeordnete Rolle. Entsprechend sieht die noch immer geltende Personalverordnung vor, dass ein Psychologe – der nicht psychotherapeutisch ausgebildet sein muss – 83 Patienten in der „Regelbehandlung“ versorgen soll. Dies ist nach heutigen Maßstäben völlig unzureichend.
In den letzten 30 Jahren haben Medizin und Psychotherapie große Fortschritte gemacht. Wissenschaftlich fundierte Behandlungsleitlinien empfehlen Psychotherapie bei den meisten psychischen Störungen als wesentliches Element der Behandlung.
Der Bundesgesundheitsminister hat im Februar 2016 Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Entgeltsystems für die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik vorgelegt. Er beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss, „verbindliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen festzulegen“.
Wir fordern, diese Chance zu nutzen, um auch die psychotherapeutische Versorgung in den Krankenhäusern wesentlich zu verbessern. Dazu müssen verbindliche Mindestpersonalvorgaben für die psychotherapeutischen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten festgesetzt werden. Die Finanzierung verbindlicher Personalvorgaben muss gesichert werden.
Resolution des 28. DPT – Auch in Krankenhäusern brauchen Patienten Psychotherapie