Die Finanzierung der Weiterbildung ist nach wie vor ungeklärt. Die Krankenkassen wehren sich wegen ihrer schwierigen Finanzlage dagegen, neue Kosten zu übernehmen. Andererseits sehen sie die Zunahme psychischer Erkrankungen ihrer Versicherten. Wenn nicht ausreichend Kolleginnen und Kollegen die Fachkunde durch die Weiterbildung erlangen, ist die psychotherapeutische Versorgung absehbar gefährdet. Deshalb gelte es nun, die längst überfällige Regelung zur weitergehenden Finanzierung der Weiterbildung auf den Weg zu bringen. Bundespsychotherapeutenkammer und die OPK gemeinsam mit allen Landeskammern forcieren auch weiterhin Gespräche in die Politik.
Mit Sorge blickt die Kammer außerdem auf die Nachwirkungen der Anschläge in Magdeburg, Aschaffenburg, München und Mannheim. Im Januar dieses Jahres hatte es dazu eine Sondersitzung der Konferenz der Innenminister gegeben. Im Blickpunkt der Tagung standen die Gewalttaten der jüngsten Vergangenheit, bei der „oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten als Täter in Erscheinung getreten sind“, so aus der Beschlussniederschrift der Konferenz zitiert. Eine bund- und länderoffene Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ soll bestehende rechtliche Möglichkeiten – insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder – anpassen oder erweitern. „Darüber hinaus ist zu prüfen, wie den Sicherheitsbehörden ein Zugriff auf gefährdungsrelevante Erkenntnisse zu psychisch Erkrankten bzw. eine Abfrage dieser Informationen ermöglicht werden kann.“ (www.Innenministerkonferenz.de) Die Delegierten sprachen sich gegen eine Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen aus. Um dieser Gefährdung des sozialen Zusammenhalts unserer Gesellschaft Nachdruck zu verleihen, formulierte das Plenum eine Resolution „Kammerversammlung der OPK lehnt Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen entschieden ab“. Die Resolution können Sie hier lesen.
Zum Thema „ePA für alle“ kamen die erheblichen rechtlichen Bedenken für die Nutzung der ePA in ihrer jetzigen Form für den kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Bereich zur Sprache. Die Bundespsychotherapeutenkammer war im Februar durch das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, eine Aufstellung der verschiedenen klärungsbedürftigen Fallkonstellationen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen anzugeben. Diese Fallkonstellationen wurden auf der Kammerversammlung besprochen und diskutiert. Schließlich resultiert daraus die 2. Resolution der 38. OPK-Kammerversammlung „Keine halben Sachen – Rechtsunsicherheiten beseitigen, Kinderschutz sicherstellen“, die Sie hier nachlesen können.
Ja zur Qualitätssicherung, aber wie kann das im Sinne der Psychotherapeutenschaft gehen? Diese Frage und das Thema „QS-Verfahren in der Psychotherapie“ allgemein löste eine sehr kontroverse Debatte aus. Noch gilt das Gutachterverfahren. Dem gegenüber steht aber der gesetzliche Auftrag des G-BA, die Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie neu zu regeln. Doch das Verfahren, das in der Modellregion Nordrhein-Westfalen bereits getestet wird, stößt auf fachlich und methodisch berechtigte Kritik. Es herrschte Einigkeit darüber, dass ein Konzept dafür nur aus der Profession selbst kommen kann und muss. Und dies recht rasch. Die OPK hat deshalb das QS-Thema aufgegriffen und zum Thema für die „OPK vor Ort“-Veranstaltungen 2025 gemacht. Mit „Fehler, Feedback, Fortschritt – Was ist Behandlungsqualität?“ kommen wir im September wieder in die fünf Bundesländer. Hier haben Sie alle Termine im Überblick und können sich anmelden.
Ein vom Vorstand vorgeschlagener Entwurf für eine grundlegende Reform der Beitragssystematik der OPK wurde intensiv diskutiert. Notwendig wird eine solche Reform, da sich unsere Mitgliedschaft in den letzten Jahren stark verändert hat. Ihre Tätigkeitsfelder und die Konstellationen der psychotherapeutischen Berufsausübung werden immer vielfältiger. Dies geht mit einer großen Varianz an Einkommen einher. Das derzeitige System mit 4 Beitragsklassen bildet die sehr unterschiedlichen Einkünfte aus der Berufstätigkeit nicht ausreichend differenziert ab. In der Konsequenz bezahlt ein Großteil der Mitglieder derzeit den gleichen Regelbeitrag, auch wenn sich dahinter eine große Einkommensspanne verbirgt.
Vorgeschlagen wird deshalb eine grundlegende Reform der Beitragssystematik, die sich am tatsächlichen Einkommen aus berufsbezogener Tätigkeit orientiert und dies wesentlich feingliedriger berücksichtigt als bisher. Dies gelingt über deutlich differenziertere Beitragsstufen, die vom Mindestbeitrag von 50 Euro bis zum Erreichen des Höchstbeitrags von 945 Euro (bei einem Jahreseinkommen ab 125.000 Euro) reichen. Dies führt zu einer Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen und zu einer gestuften höheren Partizipation höherer Einkommen. Zudem wird dadurch eine noch passgenauere Haushaltsplanung der Kammer im Einklang mit den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Mitgliedschaft möglich. Bestimmte soziale Konstellationen wie etwa der Bezug von Leistungen zur Sicherungen des Lebensunterhalts oder Elternzeit ohne Tätigkeit sollen weiterhin Berücksichtigung finden. Erstere würden zur Beitragsfreiheit führen, Letztere wären mit einer deutlichen Beitragsreduktion in Form des Mindestbeitrags verbunden.
Der Reformvorschlag wurde von wesentlicher Seite in seinen Auswirkungen für die Mitgliedschaft beleuchtet. Der Vorstand und die Kammerversammlungsmitglieder bleiben im engen Austausch und entwickeln den Entwurf weiter. Wir werden Ihnen weitere Details dazu in den nächsten Monaten vorstellen.
Als großen Schritt bezeichnete Vorstandsmitglied Dr. Dietmar Schröder den Beschluss zur Neufassung der Weiterbildungsordnung PP/KJP. „Durch diese Neufassung können unsere Kolleginnen und Kollegen nun neue Bereiche als Weiterbildungstitel mit in ihr Portfolio nehmen. Außerdem ist damit die Angleichung an die Musterweiterbildungsordnung PP/KJP der Bundespsychotherapeutenkammer geschafft.“ Die Weiterbildungsmöglichkeiten für PP und KJP wurden so an die Herausforderungen der Versorgung angepasst.
Von folgenden neuen Bereichen ist die Rede:
– Spezielle Schmerzpsychotherapie
– Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
– Sozialmedizin als Kursweiterbildung
– wissenschaftlich anerkannte Verfahren jeweils für Erwachsene und Kinder und Jugendliche
Die 39. Kammerversammlung der OPK findet vom 26. bis 27. September 2025 in Dresden statt.