Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 3. Juli 2023, mit der Forderung nach einer Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befasst.
Hier eine Zusammenfassung aus den Dokumenten des Deutschen Bundestages nachzulesen und unter diesem Link
„Auch wenn derzeit laut dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD), ein „Run auf das Psychologiestudium“ zu verzeichnen ist, drohen Nachwuchsprobleme im Bereich der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Das machten Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel und Initiator einer Petition an den Bundestag, sowie die Leiterin der Ausbildungsambulanz für psychologische Psychotherapie an der Universität Mainz, Andrea Benecke, im weiteren Verlauf während der Sitzung des Petitionsausschusses deutlich.
Kiunke sieht die Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses in Gefahr. Die unzureichende Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung gefährde die Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es sei deshalb dringend erforderlich, jetzt gesetzliche Grundlagen für die notwendige Finanzierung zu schaffen, fordert er in seiner öffentlichen Petition (ID 148151), die neben 54.097 Online-Mitzeichnungen auch noch 18.009 „analoge“ Unterschriften verbuchen konnte.
Reform des Psychotherapeutengesetzes von 2019
Für die benötigte fünfjährige Weiterbildung gebe es bislang praktisch keine Plätze, sagte Kiunke vor den Abgeordneten. „Ohne eine gesetzlich geregelte Finanzierung wird das auch so bleiben“, fügte er hinzu. Dabei sei eines der Ziele der Reform des Psychotherapeutengesetzes von 2019 gewesen, die prekären Ausbildungsbedingungen für angehende Psychotherapeuten (PiA) zu beseitigen, die die Kosten für ihre Ausbildung hätten selber tragen müssen und zugleich in Kliniken mit geringer oder gar keiner Bezahlung beschäftigt gewesen seien.
Die neue Weiterbildung finde nun in hauptamtlicher Anstellung mit, laut Gesetzen der Heilberufe-Kammer, „angemessener Bezahlung“ statt. Diese könne aber im ambulanten Teil für die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) nicht durch die Vergütung der Behandlungsstunden gedeckt werden, sagte der Petent. „Die Finanzierung des Zusatzbedarfes ist also zwingend erforderlich“, betonte er. Ohne diesen werde es keine flächendeckenden Weiterbildungsplätze geben. Im stationären Bereich wiederum gebe es für die PtW aktuell nicht genug Personalplanstellen, da diese während der Übergangszeit bis 2032 noch von PiA benötigt würden. „Wenn aber der Nachwuchs wegfällt, führt das zu einer dramatischen Versorgungslücke“, warnte Kiunke.
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung
„Für die Bundesregierung ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung ein sehr wichtiges Anliegen“, sagte BMG-Staatssekretär Franke und sicherte zu, die Petition hausintern intensiv zu prüfen. Im stationären Bereich, so sagte er weiter, seien die Kosten für die PtW aktuell schon zu berücksichtigen und grundsätzlich zu refinanzieren. Für genaue Aussagen fehlten im BMG aber die benötigten Zahlen. Durch die hohe Anzahl der Absolventen gebe es das Problem, „diese Stellen bereit zu halten“. Das Ganze ist aus seiner Sicht „weniger ein finanzielles als ein organisatorisches Problem“. Aktuell, so konstatierte Franke, gebe es aber keinen akuten Mangel an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Aus Sicht der Leiterin der Ausbildungsambulanz an der Universität Mainz, Andrea Benecke, wird es jedoch bald einen Nachwuchsmangel geben. Dann nämlich, „wenn die Stellen nicht zur Verfügung stehen und der Nachwuchs die Weiterbildung nicht absolvieren kann“. Es müsse also gesetzgeberisch gehandelt werden. „Wir würden sonst viele Menschen nicht versorgen können, die es dringend nötig hätten“, sagte sie. (hau/03.07.2023)“