Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) begrüßt es ausdrücklich, dass durch die Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) eine Flexibilisierung der Psychotherapie-Richtlinie angestrebt wird und neue Leistungen das Leistungsspektrum in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ergänzen und erweitern sollen. Die Reform sieht viele Veränderungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung vor.
Der Gesetzgeber wollte dadurch eine spürbare Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung erreichen. Patienten sollen schneller eine diagnostische Abklärung und eine notwendige Akuttherapie erhalten können. Dazu sind Veränderungen in der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, die jetzt konkret und praxiswirksam umgesetzt werden müssen. Das ist Aufgabe der Selbstverwaltung – des Gemeinsamen Bundesauschusses (G – BA).
Die OPK hat sich dazu mit den Kolleginnen und Kollegen beraten, die die Versorgung vor Ort tagtäglich leisten. Daraus haben wir praktikable und wirksame Vorschläge entwickelt und in einem Eckpunktepapier vorgelegt. Hierin wird beschrieben, wie Ressourcen in den Praxen geschaffen werden können, um Sprechstunde, Akuttherapie und Erhaltungstherapie auch tatsächlich anbieten zu können.
Es muss dabei sichergestellt werden, dass die neuen Leistungen auch tatsächlich die Behandlungsmöglichkeiten für unsere Patienten verbessern.
Wir sehen die Gefahr, dass starre Behandlungsabläufe vorgeschrieben werden. Für eine bedarfsgerechte Versorgung ist es notwendig, individuell zu entscheiden wie die Behandlung ablaufen muss. Die Entscheidung darüber welche Behandlung am sinnvollsten für Patienten ist gehört in psychotherapeutische Hände.
Wir fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden und die Entscheidungsfindung transparent zu gestalten!