Neue Termine: BPtK setzt Online-Informationsveranstaltungen zur GOP fort

Termine:

Montag, 16. September 2024
Montag, 7. Oktober 2024 und
Montag, 11. November 2024

jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr.

Anmeldung

Interessierte können sich ab sofort per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Angemeldete Kammermitglieder erhalten im Vorfeld der ausgewählten Veranstaltung einen Zoom-Link per E-Mail.

Hintergrund

Am 1. Juli 2024 sind die Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart in Kraft getreten, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) vereinbart wurden.

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich. Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie eine Übersicht zu den neuen Analogleistungen sind als Download hier verfügbar.

Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen ab 1. Juli 2024