Bundeskabinett schreibt Unterfinanzierung gesetzlich festOPK: "Der Kabinettsentwurf zum GVSG enttäuscht uns!"

OPK-Präsident Dr. Gregor Peikert kritisiert: „Der Kabinettsentwurf zum GVSG enttäuscht uns, denn er löst die Probleme für die psychotherapeutische Weiterbildung nicht. Lediglich ein Fehler im bisherigen § 117 wird korrigiert. Das Grundproblem besteht weiterhin: für Weiterbildungsleistungen wie Theoriekurse, Supervision und Selbsterfahrung ist keinerlei Finanzierung vorgesehen. Regelungen für die psychotherapeutische Weiterbildung in Kliniken und Praxen fehlen völlig. Damit werden Absolventen der Psychotherapie-Studiengänge weiterhin keine Weiterbildungsstellen finden. So ist auf lange Sicht die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland gefährdet. Begrüßenswert sind die Regelungen zur gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Vereinfachung des Psychotherapie-Antragsverfahrens.“

Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Die BPtK hatte bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen und konkrete Regelungsvorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterbreitet: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune