Ambulante Komplexversorgung: Neues Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und JugendlicheOPK begrüßt G-BA-Richtlinie für eine teambasierte ambulante Komplexbehandlung

„Die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurden berücksichtigt, sodass  mit der neuen Richtlinie die Basis für eine teambasierte multiprofessionelle Versorgung geschaffen wurde.“ In den Teams arbeiten stets eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Kinder- und Jugendpsychiater*in systematisch zusammen. Die Patient*innen bzw. die Sorgeberechtigten wählen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in, die für sie die gesamte Behandlung plant („Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in“). Teil des sogenannten „Zentralen Teams“ ist darüber hinaus eine nichtärztliche koordinierende Person, die bestimmte Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Bezugspsychotherapeut*in /-ärzt*in sorgt dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer*innen koordiniert zusammenarbeiten und bedarfsabhängig auch Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste oder der Eingliederungshilfe in die Versorgung eingebunden werden.

„Schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungsbedarf benötigen häufig auch Leistungen aus anderen Hilfesystemen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläutert Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Richtlinie bietet künftig den Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen an diesen Schnittstellen, zum Beispiel zur Jugendhilfe, zu Schule und Kita oder zur Eingliederungshilfe. Insbesondere die vorgesehenen regelmäßigen interdisziplinären Fallkonferenzen, die Teilnahme an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen und die verschiedenen Koordinationsleistungen können zum Gelingen einer gut abgestimmten multiprofessionellen Versorgung beitragen“, so Metge weiter.

„Erfreulicherweise wurden die Hürden der Richtlinie für Erwachsene nicht übernommen. Diese führen dazu, dass die Erwachsenen Richtlinie kaum umsetzbar ist. Das ist bei der neuen Kindern und Jugendlichen Richtlinie nicht der Fall, sie ist in der Versorgung deutlich besser umsetzbar.“, betont Dr. Ahrens-Eipper. „Nicht nachvollziehbar ist jedoch aus unserer Sicht, dass stets eine nichtärztliche koordinierende Person Teil des Zentralen Teams sein muss, etwa eine Ergo- oder Physiotherapeut*innen, die bestimmte Koordinationsleistungen übernimmt, die die Arbeit von Psychotherapeut*innen bzw. Ärzt*innen betrifft“, kritisiert die OPK-Vizepräsidentin. „Dies sollten Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen selbst entscheiden können, da sie am besten beurteilen können, welche Leistungen für ihre Patient*innen sinnvoll, effizient und praktikabel sind. Ob sich gerade in den dafür vorgesehenen Gesundheitsberufen die entsprechenden Fachkräfte finden lassen werden, bleibt abzuwarten, denn auch diese Berufsgruppen haben lange Wartezeiten.