In den Teams arbeiten stets eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Kinder- und Jugendpsychiater*in systematisch zusammen. Die Patient*innen bzw. die Sorgeberechtigten wählen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in, die für sie die gesamte Behandlung plant („Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in“). Teil des sogenannten „Zentralen Teams“ ist darüber hinaus eine nichtärztliche koordinierende Person, die bestimmte Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Bezugspsychotherapeut*in /-ärzt*in sorgt dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer*innen koordiniert zusammenarbeiten und bedarfsabhängig auch Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste oder der Eingliederungshilfe in die Versorgung eingebunden werden.
„Schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungsbedarf benötigen häufig auch Leistungen aus anderen Hilfesystemen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläutert Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK. „Die Richtlinie bietet künftig den Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen an diesen Schnittstellen, zum Beispiel zur Jugendhilfe, zu Schule und Kita oder zur Eingliederungshilfe. Insbesondere die vorgesehenen regelmäßigen interdisziplinären Fallkonferenzen, die Teilnahme an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen und die verschiedenen Koordinationsleistungen können zum Gelingen einer gut abgestimmten multiprofessionellen Versorgung beitragen“, so Metge weiter.
„Der G-BA hat an vielen Stellen aus den Fehlern der Richtlinie für Erwachsene gelernt. Zentrale Hürden, wie Beschränkungen bei halben Versorgungsaufträgen, zu hohe Anforderungen an die Netzverbünde oder die Vorgabe von Doppeluntersuchungen, die aktuell noch die Entwicklung der ambulanten Komplexbehandlung bei Erwachsenen behindern, wurden bei der Richtlinie für Kinder und Jugendliche vermieden“, betont Dr. Benecke. „Problematisch ist allerdings die Vorgabe, dass stets eine nichtärztliche koordinierende Person Teil des Zentralen Teams sein muss, an die obligatorisch bestimmte Koordinationsleistungen von der Psychotherapeut*in bzw. Ärzt*in zu delegieren sind“, kritisiert die BPtK-Präsidentin. „Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen können selbst am besten beurteilen, in welchen Fällen und an wen eine Delegation von Koordinationsleistungen sinnvoll und effizient ist und auch bei Patient*innen und Kooperationspartner*innen Akzeptanz findet. Darüber hinaus bestehen auch bei den dafür vorgesehenen Gesundheitsberufen ein Fachkräftemangel bzw. lange Wartezeiten, sodass ein neues Nadelöhr entstehen könnte.“