Im Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld zum Beispiel entlasten Psychotherapeut*innen bereits seit 2017 ihre ärztlichen Kolleg*innen bei der Aufnahme der Patient*innen und bei Kriseninterventionen nach Ende der regulären Arbeitszeit. „Die Dienste sind zunächst befristet eingeführt worden“, erläuterte Svenja Papenbrock, leitende Psychotherapeut*in in Bielefeld, die auch am 17. Januar als Referentin sprechen wird. „Die anfängliche Skepsis bei den Kolleg*innen – ärztlichen wie psychotherapeutischen – ist jedoch schnell gewichen.“ Die Erfahrung, dass Psychotherapeut*innen den Diensten gut gewachsen seien, hätte dazu geführt, dass diese Dienste in die Regelversorgung überführt worden sind.
Voraussetzung für die Einbindung von Psychotherapeut*innen in Dienste des Krankenhauses sollten aus fachlichen, aber auch aus rechtlichen Gründen die Approbation als Psychotherapeut*in und die persönliche Kompetenz sein, so Dr. Martin Liebig, Syndikusanwalt eines großen Klinikträgers und Referent der Veranstaltung. Der Gesetzgeber lasse dem Krankenhaus weitgehende Spielräume für die fachliche Organisation der Behandlung. Das Krankenhaus sei verpflichtet, den fachlichen Standard jederzeit zu gewährleisten. Für die psychotherapeutische Behandlung sei dieser Standard – auch in Bereitschaftsdiensten – durch eine approbierte Psychotherapeut*in gewährleistet. Das Krankenhaus habe aber dafür Sorge zu tragen, dass die Schnittstelle zur somatischen und psychopharmakologischen Behandlung organisatorisch so gestaltet sei, dass auch hier der fachliche Standard gewährleistet ist.
Wir hoffen, Ihr Interesse mit diesen ersten inhaltlichen Punkten geweckt zu haben. Das vollständige Programm finden Sie hier: Programm_Workshop_Dienste .
Das Webinar ist für Sie kostenfrei und anmelden können Sie sich per E-Mail unter: veranstaltung@bptk.de.
Anmeldeschluss ist der 10. Januar 2024. Die Einwahldaten werden Ihnen vor der Veranstaltung zugesandt.