Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für die Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um die Belastung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen versendet das Statistische Bundesamt mit einer Bearbeitungsfrist von vier Wochen im Oktober 2023. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zur Kostenstruktur ist für Sommer 2024 geplant.
Fragen zu der Erhebung beantwortet das Statistische Bundesamt. Ab Oktober 2023 können zudem unter www.destatis.de/kme-portal Informationen zur aktuellen Untersuchung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung in Praxen abgerufen werden. Generelle Informationen zur Methodik inklusiver direkter Links auf Ergebnisse der letzten Erhebung sind unter www.destatis.de/kme zu finden.