Ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche überfälligBPtK fordert Frist im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

„Die ambulante Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche ist überfällig. Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche brauchen endlich ein ambulantes Versorgungsangebot, das auf ihre spezifischen Versorgungsbedürfnisse zugeschnitten ist und stationäre Aufenthalte vermeiden hilft“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum GVWG im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Für die umfassende Koordination der ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche sollten Psychotherapeut*innen auch die notwendigen ergänzenden Behandlungen und Unterstützungsangebote veranlassen und verordnen können. Hierfür müssen sie die Befugnis erhalten, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen im Rahmen des SGB V verordnen zu können.