Am 18. September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. Damit wird eine Umsetzung des Auftrags in der Systematik der Richtlinie, die für verschiedene Behandlungsbereiche Minutenwerte für die einzelnen Berufsgruppen vorgibt, möglich. Bis zum 30. September 2021 hat der G-BA nun Zeit, die Richtlinie um die Berufsgruppe „Psychotherapeut*innen“ zu ergänzen. Am 1. Januar 2021 sollen die neuen Vorgaben in Kraft treten.
Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und PsychosomatikKrankenhauszukunftsgesetz verabschiedet
Vorhergehender Artikel
« Opferschutzbeauftragte in Sachsen und Sachsen-Anhalt
« Opferschutzbeauftragte in Sachsen und Sachsen-Anhalt
Übersicht
Berufs- und Gesundheitspolitik
Berufs- und Gesundheitspolitik