Die Beschränkungen für Videosprechstunden sind seit dem zweiten Quartal aufgehoben, Fallzahl und Leistungsmenge seitdem nicht limitiert. Diese Regelung haben KBV und Kassen jetzt bis Ende des Jahres verlängert, teilte die KBV am Freitag (18.09.2020) mit.
Ebenfalls verlängert worden seien die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) sowie in der Sozialpsychiatrie die funktionelle Entwicklungstherapie.
Weitere Regelungen, die man bis zum 31. Dezember verlängert habe, betreffen den Beginn einer Heilmitteltherapie innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsdatum – regulär gelten 14 Tage – und das Therapiegespräch zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger. Auch die Umwandlung genehmigter Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie werde verlängert.
Die genehmigungsfreien Krankentransporte von Covid-19-Patienten zur ambulanten Behandlung seien bis zum Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite gültig. Dies gelte auch für Patienten, die nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen.