Möglichkeiten zur Kompensation von Umsatzeinbußen für niedergelassene Kollegen

Bundesgesundheitsminister Spahn hat nun ein Paket zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht:

Vgl.  https://www.kbv.de/html/1150_45072.php

Es soll noch in dieser Woche beschlossen werden und Inkrafttreten. Dort geht es aber um Einbußen, die aufgrund von verminderter Inanspruchnahme von Patienten wegen der Epidemie entstehen und nicht um freiwillige Einbußen.

In einer Pressemitteilung des BMG vom 23.03.2020 heißt es dazu:
„Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/

Hierfür werden die finanziellen Hilfen für Praxen in diesem Gesetz geregelt. Die finanziellen Hilfen sollen von den Krankenkassen kommen und werden über die KVen verteilt:

Konkretere Informationen zur genauen Umsetzung dazu liegen der OPK noch nicht vor.

Zu beachten gilt außerdem, dass es für Praxisangestellte die Möglichkeit von Kurzarbeit gibt. Dies muss beim Jobcenter beantragt werden. Umfängliche Informationen stellt das Wirtschaftsministerium bereit

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-01.html