Gruppenpsychotherapien können übergangsweise in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden

Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können übergangsweise in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss. Auch diese Regelung gilt bis 30. Juni. Die Umwandlung erfolgt über die „Therapieeinheit“ und muss lediglich formlos der Krankenkasse mitgeteilt werden (kein Formular notwendig).
Alle Informationen im Link.