Krankenkassen blockieren sachgerechte Reform der BedarfsplanungLändliche Regionen weiterhin massiv benachteiligt

Nach der heutigen G-BA-Entscheidung kommt es zu einer völlig unzureichenden Erhöhung der Anzahl der psychotherapeutischen Praxen um voraussichtlich knapp 800 Sitze. Nach den Empfehlungen des G-BA-Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung wären über 2.400 zusätzliche Sitze notwendig gewesen. Nach dem Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den Patientenvertretern und den Ländervertretern mitgetragen wurde, wären immerhin knapp 2.000 Sitze in den am schlechtesten versorgten Regionen geschaffen worden. „Durch die grundsätzliche Verweigerung einer sachgerechten Bedarfsplanungsreform konnten die Krankenkassen die Zahl psychotherapeutischer Praxen, die zusätzlich geschaffen werden können, mehr als halbieren. Das ist Politik zulasten von Versicherten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung kaum in der Lage sind, sich zu wehren.“

Epidemiologische Studien zeigen, dass sich der Bedarf an Psychotherapie in den vergangenen 20 Jahren nahezu verdoppelt hat. Gleichzeitig konnte belegt werden, dass die Menschen auf dem Land in etwa genauso häufig erkranken wie in den Großstädten. Deshalb sind auf dem Land grundsätzlich genauso viele psychotherapeutische Praxen notwendig wie in großstädtischen Zentren. Die BPtK konnte mit ihrer Wartezeiten-Studie 2018 zeigen, dass Menschen außerhalb von Ballungsräumen im Durchschnitt fünf bis sechs Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten. Die Wartezeit in Großstädten liegt bei durchschnittlich vier Monaten. Die besonders langen Wartezeiten auf dem Land sind darauf zurückzuführen, dass dort deutlich weniger Psychotherapeuten vorgesehen sind als in den Großstädten. „Daran ändert die jetzige Bedarfsplanungsreform zu wenig“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Während in Großstädten künftig rund 35 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner zur Verfügung stehen, sind es in ländlichen Regionen zwischen 17 und 21 Psychotherapeuten – also rund die Hälfte. „Damit benachteiligen die Krankenkassen auf lange Zeit psychisch kranke Menschen in ländlichen Regionen.“