Was ist die Approbation den Arbeitgebern wert?OPK-Veranstaltung „Selbstverwaltung für Angestellte“ vom 10. Mai 2017

In der OPK üben 37% der Mitglieder ihren Beruf in einem Anstellungsverhältnis aus. Seit 2011 gibt es den Ausschuss, der speziell deren Anliegen in die Arbeit der Kammerversammlung einbringt. In der laufenden Wahlperiode sind allerdings nur drei von 35 Mitgliedern der Kammerversammlung Angestellte (Jürgen Golombek, Dr. Andrea Keller, Dr. Gregor Peikert), so dass als zusätzliche Mitglieder Dr. Sabine Gollek, Dagmar Mokansky und Wolfgang Ritz in den Ausschuss hinzugewählt wurden.

Nach Begrüßung durch die Präsidentin Andrea Mrazek gaben der Vorsitzende des Ausschusses, Jürgen Golombek, und Dr. Gregor Peikert, der diesen Bereich im OPK-Vorstand vertritt, einen Überblick über Struktur und Aufgaben der OPK. Dr. Sabine Gollek berichtete dann über die bisherigen Ziele und Projekte der Ausschuss-Arbeit. Im letzten Vortrag leitete Dr. Peikert in eine rege Diskussion über die Stellung des angestellten Psychotherapeuten ein. Gerade der Wille, Leistungsfunktionen zu übernehmen, eine angemessene Vergütung und die bestehende Fortbildungspflicht waren hierbei zwei wesentliche Inhalte der intensiven Gespräche.

Breiten Raum nahm die Diskussion der Probleme an, denen die Kollegen in ihrer täglichen Arbeit begegnen. Mehrfach zur Sprache kam die Ungerechtigkeit in den Tarifsystemen. Viele Arbeitgeber beschäftigen KJP und PP in der Patientenversorgung, bezahlen sie aber als „Psychologen“ oder „Sozialpädagogen“. Andere gewähren für Approbation oder Leitungstätigkeit nur minimale Zuschläge. Hier wird noch ein langer Atem für eine bessere tarifliche Eingruppierung notwendig, den die OPK und auch die Bundespsychotherapeutenkammer unterstützen möchten. Leider kümmern sich Gewerkschaften bisher kaum um Psychotherapeuten, auch wegen der geringen Anzahl von Gewerkschaftsmitgliedern aus diesen Berufen.

Arbeitgeber und Vorgesetzte auf rechtliche Situation hinweisen

Viele Kollegen bewegte auch die unzureichende Abgrenzung psychotherapeutischer Verantwortungsbereiche von denen anderer Berufsgruppen. Während es berufsrechtlich klar ist, dass Feststellung, Heilung und Linderung krankheitswertiger psychischer Störungen unter dem Vorbehalt der Approbation stehen, machen viele Klinikbetreiber bisher keine Unterschiede zwischen approbierten PP und nicht approbierten Angehörigen anderer Berufe. Berufsrechtlich und gegebenenfalls auch haftungsrechtlich kann zum Problem werden, wenn beispielsweise Psychologen ohne psychotherapeutischen Ausbildungsabschluss in Ambulanzen oder auf Stationen ohne ausreichende Supervision und Anleitung psychisch Kranke untersuchen und behandeln. Hier sollten PP und KJP Vorgesetzte und Arbeitgeber immer wieder auf die rechtliche Situation und auf ihre Berufsordnung hinweisen. Letztere sieht auch vor, dass Psychotherapeuten in Anstellung keine Weisungen von Vorgesetzten ausführen dürfen, die der Berufsordnung der OPK widersprechen.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Erfüllung der Fortbildungspflicht. Psychotherapeuten in Beratungsstellen beispielsweise müssen immer wieder gegen Widerstände bei ihren Arbeitgebern kämpfen, psychotherapeutische Fortbildungen wahrnehmen zu dürfen oder die angebotenen Fortbildungen bei der Kammer zertifizieren zu lassen. Dazu wurden verschiedene Lösungswege diskutiert. Wichtig bleibt, den Arbeitgebern die Notwendigkeit von Fortbildung für Angehörige der psychotherapeutischen Heilberufe zu verdeutlichen.

Fazit der angeregten Diskussion war, dass einerseits Kommunikation und Informationsvermittlung für Angestellte innerhalb der OPK weiterentwickelt werden müssen, um Kolleginnen und Kollegen besser auf dem aktuellen Kenntnisstand zu halten, beispielsweise über einen eigenen Angestellten-Bereich im online-Magazin. Andererseits muss die Interessenvertretung gegenüber den Arbeitgebern gestärkt werden. Es wurde klar, dass hier noch ein langer Weg berufspolitischer Auseinandersetzungen vor uns liegt, bis unsere Heilberufe angemessen wahrgenommen und tariflich gerecht bewertet werden.

Bereits kurz nach der Veranstaltung beteiligten sich Teilnehmer aktiv mit Beiträgen und Rückmeldungen an der Umsetzung der Vorschläge. Für diese sehr erfreuliche Resonanz möchte sich der Angestellten-Ausschuss bei Ihnen bedanken.

Dr. Gregor Peikert, Vorstandsmitglied im Angestellten-Ausschuss

Die Präsentationen der Referenten für Sie zum Herunterladen:

• Überblick über Struktur und Aufgaben der OPK, Referenten: Jürgen Golombek und Dr. Gregor Peikert
OPK-Die_Kammer-und_ihre_Strukturen_2017-05-10

•  Bisherigen Ziele und Projekte der Angestelltenausschuss-Arbeit, Referentin: Dr. Sabine Gollek
OPK-Bericht_Angestellte_2017-05-10

• Über die Stellung des angestellten Psychotherapeuten, Referent: Dr. Gregor Peikert
OPK-Selbstverwaltung_für_Angestellte 2017-05-10