21. Kammerversammlung appelliert mit einer Resolution an die Öffentlichkeit zur Bewertung der neuen LeistungenFaire Rahmenbedingungen für eine flexiblere, ambulante, psychotherapeutische Versorgung gefordert

Die 21. Kammerversammlung der OPK hat sich eingehend mit den Veränderungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung und mit der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen befasst. Klar ist: Das Ziel einer flexibleren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung muss weiter verfolgt und die Rahmenbedingungen hierfür konsequent weiterentwickelt werden. Die OPK wird das Thema weiter intensiv beraten und  mit ihrer Mitgliedschaft diskutieren. Die Kammerversammlung der OPK wendet sich mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution in einem dringlichen Appell dafür an die Öffentlichkeit.

Der Resolutionstext:


Chance für Verbesserung der Versorgung vertan: OPK fordert substantielle Nachbesserung bei psychotherapeutischer Sprechstunde und Akutbehandlung

Psychotherapeuten werden neu bereits ab 01. April 2017 zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Patienten eine psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung anbieten. Sie werden dafür Zeitkontingente bereithalten und einen hohen zusätzlichen organisatorischen und koordinativen Aufwand haben.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Bewertung erst in aller letzter Minute geregelt wurde und durch eine unzureichende Berücksichtigung der Sozialgerichtsurteile und des Willens des Gesetzgebers die Verbesserungen in der Versorgung verhindert werden.

Auch wenn Psychotherapeuten gern zum Wohl ihrer Patienten arbeiten, müssen ihre Leistungen wirtschaftlich zu erbringen sein. Sprechstunde und Akutbehandlung stellen noch komplexere Anforderungen an die Qualifikation und den Arbeitsaufwand. In der Sprechstunde werden Patienten kurzfristig umfassend beraten und aufgeklärt, diagnostiziert und sie erhalten Empfehlungen für eine psychotherapeutische Behandlung oder andere Hilfsangebote. Für Akutbehandlung müssen Zeitkontingente bereitgehalten werden. Dies geht über den bisherigen Aufwand für Probatorik und Therapiesitzungen hinaus und kann unmöglich schlechter bewertet werden! So kann auch dringend notwendiges Praxispersonal nicht finanziert werden.

Die Kammerversammlungsmitglieder der OPK fordern deshalb, dass die Krankenkassen nicht die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ihrer Mitglieder untergraben. Die neuen Leistungen müssen adäquat und entsprechend dem tatsächlichen fachlichen und organisatorischen Mehraufwand bewertet werden. Damit diese neuen Leistungen den Patienten auch schnell zur Verfügung gestellt werden können, muss die Bewertung dem hochspezialisierten Charakter des Versorgungsangebotes Rechnung tragen.