Gleichzeitig lassen die Eckpunkte noch Fragen offen. „Für uns ist es wichtig, dass Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufes praktisch und wissenschaftlich ausreichend qualifiziert sind“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Ein Studium müsse deshalb nicht nur mit einem Staatsexamen, sondern auch auf Masterniveau abgeschlossen werden. Dies sei notwendig, um die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie sicherzustellen und zukünftige Psychotherapeuten in die Lage zu versetzen, wissenschaftliche Erkenntnisse auch eigenständig in der Patientenversorgung umzusetzen. Dabei sei noch zu prüfen, wie dieses Ziel in der vom BMG vorgeschlagenen Gesamtregelstudienzeit zusammen mit den erforderlichen praktischen Ausbildungsinhalten realisiert werden kann.
Die Eckpunkte enthalten bisher keine Regelungen zur Weiterbildung. „Zur Qualifizierung von Psychotherapeuten gehört im Anschluss an das Approbationsstudium untrennbar die Weiterbildung“, stellt der BPtK-Präsident fest. Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die eigenverantwortliche Patientenbehandlung und Zulassung erhalten. „Mit der Reform müssen deshalb die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Die Psychotherapeutenschaft wird daher die Weiterarbeit an den Eckpunkten schon bald mit machbaren Lösungen für die Organisation und Finanzierung der Weiterbildung ihres Berufes unterstützen.“