Aktuelles zur Änderung der Psychotherapie-RichtlinieBMG teilt Bedenken der OPK und fordert zusätzliche Informationen vom G-BA

In dem uns vorliegenden Schreiben mahnt das BMG unter anderem an, dass zu Beginn der Einführung der verpflichtenden Sprechstunde keine Versorgungsengpässe entstehen dürfen. Es gibt zu bedenken, dass sich ein ausreichendes Angebot an Sprechstunden erst entwickeln muss und dass möglicherweise auf eine sofortige verpflichtende Einführung der Sprechstunde für einen gewissen Zeitraum verzichtet werden müsste. Der G-BA soll daher darlegen, ob eine angemessene Übergangsregelung, die eine Inanspruchnahme von Psychotherapie ohne vorherige Sprechstunde regelt, eine sinnvolle Ergänzung darstellt.

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht äußert das BMG einige auch von der OPK vorgebrachten Bedenken. Auf die scharf kritisierte verpflichtende Standarddokumentation mit konkretem Personenbezug sowie die umfängliche Datenerhebungen zu persönlichen Angaben und fachlichen Bewertungen geht das BMG kritisch ein. Es bittet um Klarstellung, ob der Personenbezug in diesem Kontext tatsächlich notwendig ist. Außerdem muss der G-BA darlegen, welchem genauen Zweck die Standarddokumentation dient. Sollte ein Personenbezug weiter erforderlich sein, kann dieser nicht pauschal geltend gemacht werden, sondern muss für jede einzelne erhobene Auskunft in Verbindung zum angestrebten Zweck gebracht werden.

Das BMG als Rechtsaufsicht des G-BA ist seiner Verpflichtung nachgekommen, die rechtliche Konformität des vorgelegten Beschlusses zu überprüfen. Nun ist der G-BA gefragt, die angeforderten Stellungnahmen und Klarstellungen dem BMG vorzulegen. Bis diese dort eingegangen sind, wird die vorgesehene Beanstandungsfrist des BMG von 2 Monaten unterbrochen.

Die OPK hält die Einführung einer Übergangsregelung bis zu einer flächendeckenden Etablierung von Sprechstunden für eine absolute Minimalforderung, auf die der G-BA eingehen muss.

Fraglich ist unter diesen Umständen,  ob die derzeit vorgesehene Zeitschiene der endgültigen Umsetzung weiter eingehalten werden kann, da eine recht umfassende Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen notwendig erscheint. Wir werden uns weiter in das Geschehen einmischen und halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.