Der Beschluss des G-BA vom 17. Dezember 2015 gilt für alle ASV-Indikationen, die bisher verabschiedet wurden, d. h. für gastrointestinale, gynäkologische und Tumore der Bauchhöhle, Marfan-Syndrom (genetisch bedingte Bindegewebserkrankung) sowie pulmonale Hypertonie (Erhöhung des Gefäßwiderstandes und damit des Blutdruckes im Lungenkreislauf). Welche Leistungen in der ASV erbracht werden können, wird im jeweiligen indikationsbezogenen Appendix bestimmt.
Zur Leistungsbeschreibung werden die entsprechenden Ziffern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ausgewählt. Für Leistungen, die im EBM nicht abgebildet sind, können zusätzliche Leistungen, die nur im Rahmen der ASV erbracht werden können, vom G-BA beschlossen werden. Psychotherapeutische Gespräche als Einzelbehandlung und als Gruppenbehandlung in jeweils notwendigem Umfang können nun bei allen Indikationen von Psychotherapeuten in der ASV durchgeführt werden. Der Beschluss wird bei Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium demnächst in Kraft treten.
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