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Weiterbildungsordnung „Systemische Therapie“ tritt am 01.01.2020 in Kraft: OPK-Mitglieder können dann Zusatzbezeichnung „Systemische Therapie“ beantragen
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Die 26. Kammerversammlung verabschiedete am 08.11.2019 einstimmig die Ergänzung der Weiterbildungsordnung der OPK um den Bereich „Systemische Therapie“. Somit haben Sie als OPK-Mitglieder dann ab 2020 die Möglichkeit, bei der Kammer die Zusatzbezeichnung „Systemische Therapie“ zu beantragen. Mitglieder, die bereits jetzt Weiterbildungsbestandteile in Systemischer Therapie abgeleistet oder eine Weiterbildung begonnen haben, können diese ebenfalls bei der uns einreichen und auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Die Nachweise werden im Einzelfall von einem Prüfungsausschuss „Systemische Therapie“ geprüft, dessen Mitglieder vom Vorstand bis zum Ende dieses Jahres berufen werden.
Die geänderte Weiterbildungsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Neben dem Bereich „Klinische Neuropsychologie“ wird dann auch im Bereich „Systemische Therapie“ der Nachweis der besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Inhalt der Bereiche sind, geregelt und setzen somit den Rahmen für die Weiterbildung.
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