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Am 14. Oktober ist der nächste Termin der Fortbildungsreihe!
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
das Jugendamt ist zentraler Akteur für die Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung. Hierzu soll es bei gewichtigen Anhaltspunkten die Gefährdung einschätzen, Eltern beraten bzw. konfrontieren und Hilfen anbieten – in akuten Fällen sogar Kinder in Obhut nehmen. Doch wie sieht das Verfahren zur Einschätzung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung tatsächlich aus und welche Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten stehen dem Jugendamt zur Verfügung? Am 14. Oktober werden Ihnen die Verfahrensabläufe des Jugendamtes bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung anhand von Beispielen vorgestellt und Anknüpfungspunkte für eine gelingende Kooperation im Hilfenetzwerk aufgezeigt.
Im Rahmen dieser Fortbildungsreihe soll über die rechtlichen Grundlagen und die aktuell gültigen Leitlinien die verschiedenen Aufgaben und Möglichkeiten des Gesundheits- & Helfersystems anhand von Impulsvorträgen verschiedener Expertinnen und Experten verdeutlicht werden. Die Fortbildungsreihe hat zum Ziel, Sicherheit in der Einschätzung einer Gefährdung zu gewinnen, emotionale Belastung der Therapeut*innen zu reduzieren, Grenzen der Arbeit aufzuzeigen, Anregungen für die Planung von Interventionen zu geben und über weitere Hilfemöglichkeiten zu informieren.
Über diesen Link erhalten Sie alle Informationen zur Fortbildung und hier können Sie sich anmelden: https://opk-info.de/veranstaltungskalender/web-seminar-fortbildungsreihe-kinderschutz-in-der-kjp-praxis-umsetzung-des-schutzauftrages-durch-das-jugendamt/
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