Alle Informationen, die Sie zur Behandlung geflüchteter Menschen aus der Ukraine benötigen ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 24. Februar 2022 begann die Invasion russischer Truppen in die Ukraine. 6,6 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben nach Angaben des UNHCR bislang ihr Land verlassen und sind in die europäischen Nachbarstaaten geflüchtet. Die Belastungen, denen diese Menschen ausgesetzt waren und sind, werden nicht immer, jedoch bei einem signifikanten Anteil zu einem psychotherapeutischen Behandlungsbedarf führen. Dies in einer Zeit, in der das psychotherapeutische Versorgungssystem infolge der Pandemie in weiten Teilen bereits reichlich ausgelastet war und ist. Um so mehr freuen wir uns über Ihr Interesse und Engagement, diese spezielle Gruppe zu unterstützen. Wir als OPK möchten Ihnen in diesem Newsletter berichten, was sich auf Bundesebene und in unseren fünf Bundeländern rund um das Thema getan hat, wo Sie Informationen finden und wie die Versorgung aktuell strukturiert ist.

Besonders freuen wir uns über den neu erschienenen Flyer „Psychotherapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche nach Krieg, Flucht und Vertreibung“, den Sie gern weiter geben können. Auch der stetige Zugriff auf unsere Homepage zum Fachtag „Erste Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“ zeigt uns, wie sehr Sie das Thema bewegt. Wir werden diese weiterführen und ausbauen, so dass Sie dort Informationen, Videos des Fachtages und auch Verlinkungen zu den Psychosozialen Zentren finden.

Wir möchten Ihnen herzlich für Ihr Interesse und Ihr Engagement danken, und gern möchten wir Sie unterstützen, wenn Ihnen Fragen oder Hürden bei der Versorgung geflüchteter Menschen begegnen. Wir wollen uns als OPK für die Themen einsetzen, die Sie als Mitglieder bewegen, daher nutzen Sie den Kontakt zu uns auch per Mail oder in die Vorstandssprechstunde. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu unserem Flyer, den aktuellen Resolutionen, den Versorgungsbedingungen und zu unserer Website zu diesem Thema.

Ihre Dr. Sabine Ahrens-Eipper
im Namen des OPK-Vorstandes

 
 

Flyer „Psychotherapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche nach Krieg, Flucht und Vertreibung“

Woman kisses her boy on forehead outdoors as they both stay in the war zone after Russia attacked Ukraine.

Die OPK stellt Ihnen für Ihre Arbeit in den Praxen, in den Kliniken und in den Beratungsstellen einen Flyer zur „Psychotherapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche nach Krieg, Flucht und Vertreibung“ zur Verfügung. Dieser soll den Familien eine Unterstützung zur Bewältigung von Krisensituationen sein. Er gibt Informationen zur typischen Reaktionen von Kindern und Jugendlichen auf ungewöhnliche Stresssituationen. 

Der Flyer ist in den Sprachen ukrainisch/deutsch und russisch/deutsch für Ihr jeweiliges Bundesland auf unserer Homepage abrufbar. Hier zu den Flyern.

 
 

Resolution des 40. DPT

Resolution

Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag am 13./14.05.2022 in Stuttgart hat mit seiner Resolution „Der DPT verurteilt den Krieg gegen die Ukraine auf Schärfste und bietet Hilfe“ auf die langandauernden und tiefgreifenden psychischen Schäden durch kriegerische Handlungen aufmerksam gemacht. Diese Menschen müssen in Deutschland angemessen versorgt werden. Grundlage der psychotherapeutischen Behandlung ist die Sprache. Der überwiegende Teil der Menschen mit Fluchterfahrungen ist in der deutschen Sprache nicht sicher genug, um mit dieser eine Psychotherapie durchzuführen. Umso wichtiger ist, dass diese Hürde durch die Sprachmittlung während einer Psychoterhapie genommmen wird. Dafür muss das SGB V angepasst werden und die Finanzierung der Sprachmittlung eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Diese Forderung wird durch die Resolution des 40. DPT „Sprachmittlung für Migrant*innen und Flüchtlinge jetzt finanzieren!“ untermauert.

 
 

Versorgung der ukrainischen Geflüchteten ab dem 1. Juni 2022

trauma.Flüchtlingskind

Seit dem 1. Juni 2022 haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen einen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die in Deutschland registrierten Geflüchteten können ihre Krankenkasse frei wählen und erhalten von dieser die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Damit entfällt für sie der beschränkte Leistungskatalog, und Schutzsuchende aus der Ukraine werden wie alle anderen GKV-Versicherten medizinisch versorgt. Konkret bedeutet das:

1. Patient/Patientin hat eine eGK:
Die eGK kann normal in das PVS eingelesen werden, es erfolgt die normale Behandlung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit.

2. Patient/Patientin hat eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft oder einen ausgestellten Krankenbehandlungsschein von der gewählten Krankenkasse:

Sie legen einen Schein in Ihrem PVS im Ersatzverfahren an und übernehmen die Daten der Bescheinigung bzw. des Behandlungsscheins.

Bei Vorlage einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie an und fügen eine Kopie der Abrechnung bei. Bei Vorlage eines Behandlungsscheines der Krankenkasse geben Sie diesen mit der Quartalsabrechnung ab. Es erfolgt die normale Behandlung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit.

3. Patient/Patientin hat eine Kopie des Aufnahmeantrags bei einer gesetzlichen Krankenkasse:

Sie legen einen Schein in Ihrem PVS im Ersatzverfahren an und übernehmen die Daten des Aufnahmeantrags, die Kopie des Aufnahmeantrages geben Sie mit der Abrechnung ab.

Es erfolgt die normale Behandlung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit.

4. Patient/Patientin kann nur Unterlagen der Ausländerbehörde vorlegen (z.B. Fiktionsbescheinigung, Bescheid über Aufenthaltstitel):

Der Patient/die Patientin sollte darauf hingewiesen werden, dass eine gesetzliche Krankenkasse gewählt werden muss und wie die Aufnahme zu beantragen ist. Zusätzlich sollte Kontakt mit dem örtlichen Jobcenter aufgenommen werden. 

Leistungen müssen zu Lasten der künftigen Krankenkasse abgerechnet werden, soweit kein gültiger Behandlungsschein vom örtlichen Sozialhilfeträger vorliegt.

5. Patient/Patientin legt gültigen Behandlungsschein des örtlichen Sozialhilfeträgers vor:

Der Abrechnungsschein im Ersatzverfahren geht zu Lasten des den Behandlungsschein ausstellenden Sozialhilfeträgers. Hier ist auf die Gültigkeit des Behandlungsscheines zu achten. Es werden alle medizinisch zwingend notwendigen Leistungen erbracht.

Bei gleichzeitiger Vorlage eines in den Punkten 1 bis 3 aufgeführten gültigen Nachweises, hat die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse Vorrang.

In jedem Fall sollten Sie sich alle Unterlagen (mit Ausnahme der eGK), die Ihnen der Patient vorlegt und relevant sind, für das Recht auf eine Krankenbehandlung zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse, kopieren und aufbewahren. Vertiefende Hinweise finden Sie auf den Seiten Ihrer KV.

 
 

Finanzierung der Sprachmittlung ab dem 1. Juni 2022

240_F_86040783_6KT4CfqRhJPHUbARgLHT09XcdxuFgH4c

Mit der Überführung der Geflüchteten aus der Ukraine in die gesetzliche Krankenversicherung gehen keine Veränderung bei der Finanzierung der Sprachmittlung bei einer Psychotherapie einher. Die Sprachmittlungskosten müssen weiterhin beim Sozialamt mit Verweis auf § 73 S. 1 SGB XII beantragt werden. Die Behörden haben bei der Entscheidung über den Antrag jedoch einen Ermessensspielraum.

Bei Bezug von Sozialleistungen kann im Einzelfall Dolmetscherleistungen gem. § 21 Abs. 6 SGB II als Mehrbedarf beim Jobcenter beantragt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.baff-zentren.org/themen/therapie-beratung/hintergrund-therapie-beratung/sprachmittlung/

 
 

Fachtag „Erste Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“

Woman kisses her boy on forehead outdoors as they both stay in the war zone after Russia attacked Ukraine.

Zum Schluss möchten wir auf die Homepage https://opk-fachtag.xcom.live/ unseres Fachtages „Erste Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine“ vom 29.04.2022 aufmerksam machen. Auf der Homepage ist es Ihnen möglich alle Vorträge nachzuschauen, sowie auf weitere Materialien rund um das Thema zugreifen zu können.