Minister Spahn muss sich dem Druck der fachlichen Stellungnahmen und des öffentlichen Protestes ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
 
 
 
 
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OPK-Präsidentin Andrea Mrazek

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

kurz vor Weihnachten noch eine frohe Botschaft: die drohende Einschränkung des Erstzugangsrechts zur Psychotherapie durch die „gestufte und gesteuerte Versorgung“ im TSVG ist erstmal vom Tisch. Minister Spahn musste sich unter dem Druck der fachlichen Stellungnahmen und des öffentlichen Protestes auf die Position zurückziehen, dass es uns allen doch gemeinsam um die Verbesserung der Versorgung ginge (so in der Bundestagsdebatte). Dieser Passus scheint abgewendet. Darüber können wir uns alle freuen. Danke an alle, die sich beteiligt und Öffentlichkeit hergestellt haben!

Im neuen Jahr geht es weiter: es liegt an uns, auch Vorschläge gegen die Versorgungsmängel zu machen. Wir werden in der OPK an unsere bereits gemachten Vorschläge anknüpfen und die begonnene Diskussion mit allen engagierten Kolleginnen und Kollegen fortführen.

Damit verbleibe ich mit den besten Wünschen für gedeihliche Feiertage

Ihre Andrea Mrazek

 

 
 

Hitzige TSVG-Debatte am 13. Dezember im Bundestag

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Überdies hatte es Spahn schon vor der Verabschiedung seines Gesetzes geschafft, rund 200.000 Menschen gegen sich aufzubringen. Dies geschah in Form der Petition gegen die geplante Reform des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung. Am Donnerstag wurde die Petition zur Ablehnung des im Kabinettsentwurfs des TSVG vorgesehen Konzepts der „gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ mit mehr als 197.000 Unterstützern an den Petitionsausschuss überreicht. Zudem hatte die OPK gemeinsam mit den anderen Landeskammern, der BPtK und den Berufsverbänden eine ausführliche eigene Stellungnahme zu den Auswirkungen des geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetzes an die Politik gegeben und die ersatzlose Streichung des § 92 Absatz 6a SGB V zur gestuften Versorgung gefordert.

 
 

Zitat des Newsletters 16.07.2024

Die Frage ist so gut, dass ich sie durch meine Antwort nicht verderben möchte.

— Robert Koch, deutscher Mediziner