Sehr geehrte Kollegin, lieber Kollege,

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind in den OPK-Bundesländern zu den Impfungen gegen Covid-19 zugelassen. Dies trifft gleichermaßen für kassenärztlich zugelassene, privat tätige, angestellte Kollegen und Psychotherapeut/innen in Ausbildung zu. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern fehlt aus den entsprechenden Ministerien eine klare Aussage, ob Psychotherapeut/innen mit Privatpraxen ebenfalls jetzt schon ein Impfangebot erhalten. Die OPK drängt in beiden Ländern auf eine rasche Klärung und wird Sie umgehend informieren.

In diesem Überblick möchten wir Ihnen vermitteln, wie die aktuellen Regelungen zur Schutzimpfung in Ihrem Bundesland gestaltet sind. Welche Berechtigungsnachweise Sie in den Impfzentren vorzulegen haben, erfahren Sie auf den Impfinformationsseiten der jeweiligen Länder, die Sie verlinkt hier finden. Wenn Sie bei Ihrem Berechtigungsnachweis Unterstützung von der OPK benötigen, wenden Sie sich bitte unkompliziert über die E- Mailadresse laenderarbeit@opk-info.de an uns!

 
 

Die Länder im Überblick

corvid-impfen

Sachsen

Im Freistaat Sachsen wurde zum 25. Februar 2021 die Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung geändert und um die Impfmöglichkeit für die Personergruppe mit hoher Priorität erweitert (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Aufstellung-der-Priorisierung-fuer-die-SARS-CoV-2-Impfung-in-Sachsen.pdf). Unter Punkt 5 der zweiten Priorisierungsgruppe werden auch die Psychotherapeuten genannt. Damit können alle Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einen Impftermin vereinbaren. Alle dafür notwendigen Informationen finden Sie hier: https://sachsen.impfterminvergabe.de/

Alle weiterführenden Informationen rund um das Thema Im pfung sind hier zu finden:

https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern öffnet ab 08. März 2021 die Impfmöglichkeiten für die Priosierungsgruppe 2. Dazu wurde von Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit am 02. März 2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Zu den möglichen Impfberechtigten zählen auch Haus- und Fachärzte sowie deren Praxispersonal. Diese Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen wir. Wir gehen davon aus, dass auch die Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten darunter fallen. Zu diesem Punkt haben wir das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit um Klarstellung gebeten. Über eine Antwort werden wir Sie umgehend informieren.

Alle aktuellen Informationen finden Sie hier: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/


Brandenburg

In Brandenburg wurde ebenfalls die Priosierungsgruppe 2 geöffnet. Es können jetzt „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind,[…] sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten“ durchführen, geimpft werden. Nach unsere Interpretation fallen darunter selbstverständlich auch alle Psychotherapeuten, egal ob in Privatpraxis tätig oder in KV-Niederlassung. Eine Nachfrage zu diesem Sachverhalt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Integration erfolgte. Sobald uns eine Klarstellung vorliegt, werden wir Sie darüber informieren. Alle Mitglieder mit einem vertragspsychotherapeutischen Sitz im Land Brandenburg wurden über die KV Brandenburg über die Impfmöglichkeit informiert.

Alle weitereführenden Informationen finden Sie hier: https://brandenburg-impft.de.

Impftermine können Sie hier vereinbaren: www.impfterminservice.de

Für die Impfung benötigen Sie neben dem gebuchten Termin einen ausgefüllten und unterzeichneten Berechtigungsnachweis. Diese notwendige Bescheinigung wurde neu angepasst.  Sie finden diese unter:  

https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/

Thüringen

Im Freistaat Thüringen ist es seit dieser Woche möglich, dass alle in der Versorgung tätigen Psychotherapeuten einen Termin für eine Impfung vereinbaren können. Auf Nachfrage im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhielten wir folgende Antwort:

„Psychotherapeut*innen sind in der Regel in ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtungen tätig und haben unmittelbaren Patient*innenkontakt. Gemäß aktueller STIKO-Empfehlung liegt ein moderates Infektionsrisiko vor, was gleichzusetzen ist mit der in der CoronaImpfV verwendeten Begrifflichkeit „erhöhtes Expositionsrisiko“. Aus hiesiger Sicht wäre grundsätzlich eine Eingruppierung in die zweite Priorisierungsstufe gem. § 3 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV möglich: „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren. Sofern zutreffend, können sie auch unter § 3 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV fallen: Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind“.

Somit können sich alle Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, welche in der Versorgung tätig sind, impfen lassen.

Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/covid-19/impfen. Termine können Sie hier vereinbaren: https://www.impfen-thueringen.de/

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wurde ebenfalls die Impfpriorisierung geändert. Es haben jetzt auch „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt“, die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Eine explizite Nennung von Psychotherapeuten erfolgt nicht, aber auch nicht von anderen Facharztgruppen. Aus Sicht der OPK fallen selbstverständlich alle in der Versorgung tätigen Psychotherapeuten unter diese Regelung.

Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/coronavirus-impfen/faq-schutzimpfungen/

Terminvereinbarungen erfolgen unter der Rufnummer 116 117 oder im Internet unter www.impfterminservice.de.