Sehr geehrte/r AbonnentIn,
 
 
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OPK-Präsidentin Andrea Mrazek

seit einigen Wochen informiert der Kammervorstand in den OPK vor Ort-Veranstaltungen über die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. Aus Ihren Gesprächen mit uns in den Mitgliederveranstaltungen kristallisieren sich klar Ihre Sorgen und Bedenken zum Fortgang des Kostenerstattungsverfahrens in dieser Strukturveränderung heraus. Bisher ist unklar, welchen Platz man der Kostenerstattung in diesem Prozess einräumen wird. Auch aus dem informellen Gespräch, zu dem wir einige Kollegen von Ihnen in die OPK-Geschäftsstelle geladen hatten, hat sich Ihr Wunsch nach mehr Informationen, Fortbildung und Vernetzung durch die OPK herausgestellt. Wir unterstützen Sie gern durch den Newsletter und planen eine ganztägige Fortbildung für Juni 2017. Ein Save-the-Date teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Ihre Themenwünsche für diese Veranstaltung nehmen wir gern auf. Des Weiteren sind wir wie besprochen an das Bundesversicherungsamt herangetreten, um auf das rechtswidrige Vorgehen einzelner Kassen bei der Honorierung der Therapiestunden hinzuweisen und eine Überprüfung zu verlangen.

 

 
 

Erstes informelles Gespräch für Kollegen aus Privatpraxen in der OPK - Eine Zusammenfassung

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Die Präsidentin der OPK, Andrea Mrazek, lud im Juni diesen Jahres Kolleginnen und Kollegen, die in Privatpraxen tätig sind, zu einem ersten informellen Gespräch in die OPK-Geschäftsstelle. Um einen Einstieg in die inhaltliche Diskussion zu bekommen, stellte die Präsidentin die wichtigsten Neuerungen im Zuge der Flexibilisierung der Psychotherapie-Richtlinie und deren möglichen Folgen für InhaberInnen von Privatpraxen vor. Ziel der Überarbeitung ist eine flexiblere psychotherapeutische Versorgung. So wird die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde ab dem kommenden Jahr bei den kassenärztlich zugelassenen Praxen weitreichende Folgen haben.
Unklar ist allerdings, wie dann im weiteren Behandlungsverlauf die Vermittlung in eine Therapie, so denn indiziert, erfolgen kann, wenn die Behandlungskapazitäten in der kassenärztlichen Versorgung gleich bleibend sind. Ebenso unklar ist, welche Anforderungen die Krankenkassen dann an die Erbringung einer „Ablehner-Liste“ im Falle eines Kostenerstattungsverfahrens stellen.

 
 

Ganztägige Fortbildung im Juni 2017 geplant - Schreiben Sie uns Ihre Themenwünsche!

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Große Zustimmung fand bei dem Auftakttreffen mit Kammermitgliedern, die sich mit einer Privatpraxis niedergelassen haben, der Vorschlag, im kommenden Jahr eine ganztägige Fortbildung anzubieten. Die OPK greift dieses Anliegen auf und wird im Juni 2017 eine entsprechende Veranstaltung anbieten.  Inhaltlich soll sie ganz auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden. So sollen neben Workshops und Vorträgen rund um die Themen Gründung und Führen einer psychotherapeutischen Privatpraxis, berufsrechtliche Belange, Informationen zu alternativen Abrechnungsoptionen auch genügend Zeit für Vernetzung und Austausch zur Verfügung stehen.

Gerne nehmen wir auch Ihre Wünsche und Themenvorschläge unter     info@opk-magazin.de entgegen.

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Die wichtigsten Fragen zur Kostenerstattung im Überblick

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Das Verfahren rund um die Kostenerstattung ist immer wieder Gegenstand Ihrer Anfragen an uns. Wir möchten Ihnen daher gerne eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten im Kostenerstattungsverfahren zur Verfügung stellen. Sie finden das Dokument auch zukünftig auf unser Homepage unter:
FAQ_Kostenerstattung_OPK.pdf

 
 

OPK richtet Beschwerdeschreiben an Aufsichtsbehörden: Rechtswidriges Vorgehen einzelner Kassen bei der Honorierung von Therapiestunden angeprangert

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Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Ihnen zum Umgang von Krankenkassen mit Anträgen zur Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis. Im Hinblick auf einzelne Ablehnungsbescheide an Patienten von Krankenkassen, kann die OPK nicht aktiv werden. Hier sind die Patienten als Beschwerdeführer gefragt, Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) einzulegen.

Allerdings hat sich die OPK stellvertretend für die betroffenen Mitglieder gegen die Vorgehensweise einzelner Kassen in Bezug auf die Honorierung der Therapiestunden zur Wehr gesetzt, da diese nach Auffassung der OPK nicht rechtmäßig ist. Ganz konkret haben uns Mitglieder berichtet, dass die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung auf Antrag zwar genehmigt wurde, jedoch dem Behandler eine Honorierung nach dem einfachen GOÄ-Gebührensatz gemäß § 11 GOÄ in Aussicht gestellt wurde. Es handelt sich bei den Krankenkassen um die IKK classic, die IKK Nord sowie die AOK plus. Die OPK hat sich daraufhin im August mit einer Beschwerde  an die verantwortlichen Aufsichtsbehörden (Bundesversicherungsamt: IKK classic und IKK Nord; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: AOK plus) gewandt, diese über das Vorgehen informiert und darum gebeten ein rechtmäßiges Verhalten der Kassen sicherzustellen. Vom Bundesversicherungsamt erreichte uns bereits ein Schreiben mit dem Hinweis, dass im weiteren Verlauf Kontakt mit den betroffenen Kassen aufgenommen wird. Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass diese Eingabe kein Ersatz für Rechtsbehelfe gegen Ablehnungsbescheide sein könne. Die Prüfung der Eingabe der OPK werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden!

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Zitat des Newsletters 26.12.2024

Mit Pessimismus erreichen Sie nichts. Zudem gehen Ihnen die ganze Kraft und Freude verloren.

— Volker Kauder, deutscher Politiker (CDU)