Liebe Leserin, lieber Leser,

wer künftig in eigener Praxis für gesetzlich oder privat Krankenversicherte oder in einem Krankenhaus eigenverantwortlich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine mindestens fünfjährige Weiterbildung absolvieren.
Am 1. September 2020 ist das neue Psychotherapeuten-gesetz in Kraft getreten. Die zentralen Ziele dieser Gesetzesreform beinhalteten eine strukturelle Angleichung an andere akademische Heilberufe und die Verbesserung verschiedener Missstände bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität der bisherigen postgradualen Aus-bildung.
Die Landespsychotherapeutenkammern regeln die Weiterbildung im Einzelnen. Für die ostdeutschen Bundesländer ist dies die OPK.
Auf unseren Homepageseiten unter dem Menüpunkt "Neue Weiterbildung" informieren wir Sie aktuell über die wichtigsten Fakten rund um die neue Psychotherapie-Weiterbildung und Sie finden hier die Formulare, die Sie für Ihre Akkreditierung als Weiterbildungsstätte oder Weiterbildungsbefugte, -befugter benötigen und ausgefüllt bei der OPK einreichen müssen. 
Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch per E-Mail unter info@opk-info.de für Ihre Fragen zum Thema zur Verfügung.