Sehr geehrte Kollegen,

wir möchten Sie heute über ein neues Angebot informieren, da Sie bei der OPK an der curricularen Fortbildung zur Sachverständigentätigkeit teilgenommen und das Grundlagenmodul sowie ein Spezialisierungsmodul absolviert haben. Bereits seit 2011 existiert die Richtlinie zur Eintragung in die Sachverständigenliste. Diese regelt sowohl die theoretischen als auch die praktischen Inhalte und unterteilt sich in ein Grundlagenmodul, optionale Spezialisierungsmodule der einzelnen Rechtsgebiete sowie einen praktischen Teil. Seit der Einführung haben zahlreiche OPK-Mitglieder die curriculare Fortbildung absolviert.

 
 

Hilfe bei der praktischen Gutachtenerstellung

gutachten

Aufgrund Ihrer Rückmeldungen wurde uns deutlich, dass sich viele von Ihnen neben der theoretischen Einführung in die speziellen fachlichen und juristischen Kenntnisse auch eine gezielte Hinführung zur Gutachtenerstellung wünschen. Denn diese unterscheidet sich häufig stark von der üblichen psychotherapeutischen Praxis. Aus diesem Grunde haben wir ein Angebot zur Hinführung an die praktische Gutachtenerstellung erarbeitet, das wir Ihnen heute kurz vorstellen möchten.

Probegutachten und begleitende Fallseminare

Um in die Sachverständigenliste eingetragen werden zu können, müssen OPK-Mitglieder neben dem Nachweis der theoretischen Fortbildung drei selbst erstellte Gutachten einreichen. Dies können sowohl Gutachten sein, für die Sie tatsächlich gerichtlich beauftragt wurden, als auch Gutachten auf der Grundlage von eigens zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellten Akten und Daten (Probegutachten). Als Neuerung besteht nun ab Frühjahr 2018 die Möglichkeit, dass die OPK Ihnen die Unterlagen für Probegutachten zur Verfügung stellt, die Sie anschließend selbstständig bearbeiten, um daraus ein vollständiges Gutachten zu erstellen. Diese werden Ihnen online und passwortgeschützt von der OPK zur Verfügung gestellt. Probegutachten sind vollständige, anonymisierte Fälle (jedoch nicht das auf Basis dessen erstellte Gutachten) aus dem entsprechendem Rechtsgebiet. Sie enthalten aus diesem Grunde die vollständigen Gerichtsakten, die Fragen des Gerichts und die verschriftlichen Protokolle der Datenerhebung/Exploration. Anhand dieser Probegutachten können Sie Ihre eigenen Gutachten erstellen und praktische Erfahrung in zentralen Aspekten der Gutachtenerstellung sammeln und somit die Voraussetzung des Praxismoduls erfüllen.

Außerdem sind im Laufe der Gutachtenerstellung Fallseminare vorgesehen, um den Prozess der Gutachtenerstellung fachlich zu begleiten sowie durch Reflexion und Feedback dazu beizutragen, gerichtssichere und fundierte Gutachten zu erstellen. Zentrale Bearbeitungsschritte sind dabei die Aktenanalyse, die Herleitung psychologischer Fragestellungen und Hypothesen, die Beantwortung der Hypothesen durch die erhobenen Daten sowie die Zusammenführung der Ergebnisse und des Vorgehens in verständlicher und strukturierter Form. Sinnvoll und angeraten ist es, die Möglichkeit zum Besuch von Fallseminaren zu zwei verschiedenen Zeitpunkten pro Gutachten zu nutzen. Entsprechende Fallseminare werden durch die OPK angeboten, können jedoch auch bei anderen Anbietern absolviert werden.

Eintragung in die Sachverständigenliste OPK

Abschließend werden die selbst erstellten Gutachten – ob auf Grundlage der Probegutachten oder eigener Fälle - der Fachkommission zur weiteren Prüfung vorgelegt. Bei positivem Votum erfolgt der Eintrag in die Sachverständigenlisten der OPK. Wir hoffen, dass diese Möglichkeit Ihnen hilft, ihre praktischen Fähigkeiten zu vertiefen. Ein erster Durchlauf mit dem neuen Angebot der Probegutachten ist bereits geplant, sodass wir Ihnen ab Frühjahr 2018 Probegutachten zu den Themenbereichen Strafrecht und Familienrecht zur Verfügung stellen werden. Wir gehen davon aus, dass diese Formate hilfreich sind, um die Teilnehmenden an den theoretischen Veranstaltungen zu ermutigen, ihr erworbenes Wissen anzuwenden, sukzessive Gutachtenaufträge anzunehmen und kompetent umzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

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Zitat des Newsletters 16.07.2024

Es ist keine Schande auf die Schultern eines anderen zu steigen um mehr zu sehen.

 

— Wilhelm Schäfer, deutscher Erzähler