Sehr geehrte/r AbonnentIn,
 
 
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OPK-Präsidentin Andrea Mrazek

in den vergangenen Monaten haben wir viel über die Reform der Psychotherapierichtlinie gesprochen, geschrieben, diskutiert. Es ist nicht alles nach unseren Wünschen und unseren fachlichen Vorstellungen umgesetzt worden. Was hat sich nun tatsächlich für uns und unsere Patienten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung verändert? Wie bereits angekündigt wollen wir als Kammer die Auswirkungen der Veränderungen durch die Reform empirisch erheben und auf Grundlage dieser Daten Argumente für eine Weiterentwicklung und durchaus auch für eine Nachbesserung sammeln. Lassen Sie uns nicht abwarten, wie der G-BA die Reform evaluieren will, sondern beteiligen Sie sich an der gemeinsamen Evaluation aller Landeskammern und der Bundepsychotherapeutenkammer.

Denn nur wenn wir auf schlüssige Belege aus den Praxen verweisen können, finden wir bei unseren politischen Gesprächspartnern Gehör und können uns für eine Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung einsetzen. Wir werden Sie selbstverständlich über den Fortgang des dreistufigen Projekts auf dem Laufenden halten. Bei Fragen und Anregungen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Mit kollegialen Grüßen
Ihre Andrea Mrazek

 
 

Onlinebefragung zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden.
Die Einführung der neuen Leistungen Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben zu wesentlichen Veränderungen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und den Praxisabläufen geführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es jedoch erforderlich, schon frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen zu erhalten. Mögliche Umsetzungsprobleme und resultierende Versorgungsdefizite sollen hierdurch frühzeitig identifiziert werden können, um fundierte Hinweise auf den möglichen Nachsteuerungsbedarf zu erhalten und so Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können.

Aus diesen Gründen führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf diese Onlinebefragung durch, die die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie in der psychotherapeutischen Versorgung untersucht.

Hierfür möchten wir Sie um Unterstützung bitten. Wir freuen uns, wenn Sie an der Onlinebefragung teilnehmen und uns Ihre Erfahrungen mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie und deren Konsequenzen in der psychotherapeutischen Versorgung rückmelden.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten, und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Hierdurch wird die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie

Die Teilnahme an der Befragung ist vom 6. November 2017 bis zum 3. Dezember 2017 möglich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

M.A., M.S. (USA) Andrea Mrazek
Präsidentin der OPK

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