Sehr geehrte/r AbonnentIn,
 
 
_DSC1426_neu
OPK-Präsidentin Andrea Mrazek

Danke dafür, dass in den letzten Wochen viele kritische Meinungen bei uns zu den Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie eingingen. Unsere gemeinsamen Bedenken haben wir in einem Schreiben dem Bundesgesundheitsministerium vorgetragen. Wir haben Herrn Minister Gröhe darum gebeten, die gesetzlich vorgeschrieben Frist zu nutzen, die Änderungen kritisch zu prüfen und erneut an den G-BA zu überweisen. Tatsächlich teilt das BMG unsere Auffassung in einigen kritischen Punkten und forderte den G-BA auf, hierzu Stellung zu nehmen. Bis er diese Klarstellungen abgibt, ist zunächst einmal die Frist zur Beanstandung ausgesetzt. Wir sind gespannt, ob es dann so großen Änderungsbedarf an der Richtlinie geben wird, dass der G-BA erneut die Ärmel hochkrempeln muss und aus einem faulen Kompromiss gar doch noch ein echter Konsens der beteiligten Verhandlungsparteien werden könnte. Noch besser wäre es, die Beteiligten im G-BA hätten die Patientinnen und Patienten und deren unterschiedlichen Behandlungsbedarf im Blick, statt sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob Psychotherapeuten den Kuli rechts oder links halten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

 

 
 

BMG teilt Bedenken der OPK und fordert zusätzliche Informationen vom G-BA

hand stop

Die OPK steht mit ihrem Protest gegen die vorgelegte Änderung der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht allein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nunmehr den G-BA aufgefordert, zu einigen kritischen Punkten in der vorgelegten Änderung der Psychotherapie-Richtlinie Stellung zu nehmen. Wir begrüßen das Vorgehen des BMG, das auch die wesentlichen Bedenken der OPK aufgreift.

 
 

Änderung der Psychotherapie-Richtlinie - OPK fordert Überprüfung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 16.06.2016

business

Zu unserem ersten Kommentar zu der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 16.06.2016 beschlossenen Änderung der Psychotherapie-Richtlinie haben uns Ihre zahlreichen kritischen Rückmeldungen und Kommentare erreicht. Viele von Ihnen sehen durch den Beschluss das übergeordnete Ziel – ein flexibleres psychotherapeutisches Angebot zu schaffen – nicht erreicht, sondern im Gegenteil durch eine Zunahme an Bürokratie und durch therapeutisch fragwürdige Vorgaben sogar konterkariert.

Das BMG hat nach § 94 SGB V die Möglichkeit, bei Beanstandung den Beschluss rück zu überweisen oder nur unter Auflagen zu erteilen. Die OPK-Präsidentin hat sich mit dieser Forderung an das BMG gewandt. Das entsprechende Schreiben steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 
 

OPK vor Ort-Veranstaltungen in größere Räumlichkeiten verlegt - Hier die neuen Veranstaltungsadressen

OPK vor Ort

Die OPK vor Ort-Veranstaltungen 2016 sind thematisch ganz den aktuellen Entwicklungen gewidmet. Was bedeuten die Reformen in der ambulanten und der stationären psychotherapeutischen Versorgung für uns und unsere Patienten? Denn auch das PsychVVG wurde in der letzten Woche ohne nennenswerte Anpassungen verabschiedet. Auch dort geht es um die Bedingungen, unter denen eine patientenorientierte und qualitätsvolle psychotherapeutische Versorgung umgesetzt werden kann.

Da der Gesprächsbedarf nur allzu groß ist, mussten wir die Veranstaltung in fast allen Bundesländern in größere Räumlichkeiten verlegen. Hier die neuen Veranstaltungsadressen für Sie. Bitte beachten Sie dies!

 

 
 

In eigener Sache: Bevor wir den Kontakt zu Ihnen verlieren, melden Sie uns bitte die Änderung Ihrer Mitgliedsdaten!

kontakt-2

Die Aktualität Ihrer Mitglieds- und Kontaktdaten ist die essentielle Voraussetzung, um Sie direkt und umfassend über aktuelle gesundheitspolitische Ereignisse zu informieren. Postalisch laden wir Sie zu OPK-Veranstaltungen ein, wie jüngst zu "OPK vor Ort". Dabei haben wir festgestellt, dass wir nicht mehr mit Ihnen kommunizieren können, wenn Ihre Mitgliedsdaten nicht auf dem aktuellen Stand sind. Bitte denken Sie daran, uns Ihre Änderungen hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit, dem Ort der Berufsausübung oder einen entsprechenden Wechsel sowie Namensänderungen und Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummern, E-Mailadressen) innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Wir sind hinsichtlich der Aktualität der Mitgliederdaten auf Ihre Unterstützung angewiesen! Bitte senden Sie das unter https://opk-info.de/mitgliedschaft/aenderung-mitgliedsdaten/ zum Download bereit gestellte Formular zur Änderungsmitteilung schnellstmöglich zurück oder senden Sie uns eine E-Mail mit den jeweiligen Änderungen an info@opk-info.de. Vielen Dank!

 
 

Zitat des Newsletters 16.07.2024

Der Fortschritt verhilft uns zu der Erkenntnis, dass er Faszinierendes zerstört, bevor wir es entdecken können.

 

— Claudia Brefeld, deutsche Aphoristikerin