Liebe Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, aufgrund Ihrer Nachfragen zur aktuellen Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich die OPK an das Landesministerium gewandt und um eine Klarstellung gebeten zur Frage, ob in Psychotherapiesitzungen medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen. Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal für Ihr Nachhaken. Nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ist es weiterhin in das Ermessen des Arztes bzw. des Psychotherapeuten gestellt, ob/wann der Patient eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen hat. In Auslegung der Anlage 4 Nr. 4 zu § 2 Absatz 4 Corona-Landesverordnung ist es möglich, auf einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verzichten, wenn dies aus zwingenden therapeutischen Gesichtspunkten heraus erforderlich ist. Dies gilt sowohl für Patienten als auch für Therapeuten. Ihre Entscheidung treffen also Sie als Psychotherapeuten in eigener Verantwortung. Grundsätzlich sei die Anlage 4 aber anzuwenden. Begründete Abweichungen davon sollten Sie laut der Empfehlung in Ihrem Hygiene- und Sicherheitskonzept aufnehmen, soweit noch nicht erfolgt. Wir hoffen, damit zu etwas mehr Klarheit und Sicherheit beizutragen. Mit besten Grüßen Dr. Gregor Peikert
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