Was passiert am Gründonnerstag?  
 
 
 

Sehr geehrte Mitglieder,

die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, am 24. März 2021 einen zusätzlichen „Ruhetag“ für den Gründonnerstag am 1. April 2021 auszurufen, überrascht und stellt Sie vor viele Fragen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Ihnen eine gesicherte Auskunft über die rechtliche Auslegung dieses „Ruhetages“ zu geben. Eine Rechtsvorlage wird dazu aktuell im Bundesinnenministerium erarbeitet, welche als Grundlage für die Verordnungen der Länder herangezogen werden kann. Das bedeutet, dass erst mit der Veröffentlichung der neuen Landesverordnungen in Ihrem Bundesland klar ist, wie der 1. April 2021 definiert ist. Dies wird heute oder morgen geschehen.

Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie informieren.

 
 
 

Für KJP-Kollegen: Bitte denken Sie an unsere KJP-Umfrage und nehmen Sie teil!

Umfrage

Noch bis Freitag, 26. März läuft unsere KJP-Umfrage. Die Medienanfragen zur gegenwärtigen Situation, wie es Kindern, Jugendlichen und Familien insgesamt nach einem Jahr mit Corona geht, sind sehr riesengroß. Wir möchten von Ihnen erfahren, was hat sich seit dem 2. Lockdown im November 2020 verändert hat, welche Patienten sehen Sie heute und vor welche neuen Herausforderungen sind Sie in Ihrer Arbeit gestellt?
Bitte folgen Sie dem Link und nehmen Sie teil! Wir brauchen Ihre Aussagen! Vielen Dank. 

Der Link: 

https://indivsurvey.de/KJP-Umfrage/1302578/IZJYj8