|
Sehr geehrte Mitglieder, die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, am 24. März 2021 einen zusätzlichen „Ruhetag“ für den Gründonnerstag am 1. April 2021 auszurufen, überrascht und stellt Sie vor viele Fragen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Ihnen eine gesicherte Auskunft über die rechtliche Auslegung dieses „Ruhetages“ zu geben. Eine Rechtsvorlage wird dazu aktuell im Bundesinnenministerium erarbeitet, welche als Grundlage für die Verordnungen der Länder herangezogen werden kann. Das bedeutet, dass erst mit der Veröffentlichung der neuen Landesverordnungen in Ihrem Bundesland klar ist, wie der 1. April 2021 definiert ist. Dies wird heute oder morgen geschehen. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie informieren. |
|