Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, kurz vor den Ostertagen möchten wir für Sie noch einmal aktuelle Informationen zusammenfassen. Nach neuer Regelung der KVB können im zweiten Quartal sowohl Telefon- als auch Video- oder persönliche Gespräche immerhin bis zu 20 x 10 min pro Fall erbracht werden, die Honorierung entspricht den Gesprächsleistungen im neuen EBM. Dies erfüllt nicht die Forderung der Psychotherapeutenkammern, auch Akuttherapien nötigenfalls als Fernbehandlung durchführen zu können, ermöglicht aber immerhin eine basale psychotherapeutische Versorgung für Patienten, die nicht in die Praxen kommen können. Auch die Verschiebung der Nachweispflicht für Fortbildungen um ein Quartal, wie Anfang der Woche von der KBV mitgeteilt, können wir nur als ersten Schritt in die richtige Richtung auffassen. Die Möglichkeit, sich fortzubilden, wird deutlich länger als drei Monate eingeschränkt bleiben. Deshalb müssen die Nachweiszeiträume angemessen verlängert werden. Innerhalb der OPK werden wir darüber entscheiden, so bald unsere Gremien wieder regulär arbeiten können. Unklar ist momentan, wie sich der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird. Bisher scheint es keine allgemein erhöhte Nachfrage zu geben. Gemeinsam mit den anderen Psychotherapeutenkammern möchten wir uns aber vorbereiten, um einem eventuell steigenden Bedarf an Akutbehandlungen oder Krisenbewältigung begegnen zu können. In der Woche nach Ostern planen wir dazu eine „Blitz-Umfrage“ im Bereich der OPK. Es wäre schön, wenn Sie sich dann daran beteiligen würden. Zunächst wünsche ich Ihnen möglichst frohe und erholsame Tage an diesem so ungewöhnlichen Osterfest. Ihr Gregor Peikert
|