Gregor Peikert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

kurz vor den Ostertagen möchten wir für Sie noch einmal aktuelle Informationen zusammenfassen.

Nach neuer Regelung der KVB können im zweiten Quartal sowohl Telefon- als auch Video- oder persönliche Gespräche immerhin bis zu 20 x 10 min pro Fall erbracht werden, die Honorierung entspricht den Gesprächsleistungen im neuen EBM. Dies erfüllt nicht die Forderung der Psychotherapeutenkammern, auch Akuttherapien nötigenfalls als Fernbehandlung durchführen zu können, ermöglicht aber immerhin eine basale psychotherapeutische Versorgung für Patienten, die nicht in die Praxen kommen können.

Auch die Verschiebung der Nachweispflicht für Fortbildungen um ein Quartal, wie Anfang der Woche von der KBV mitgeteilt, können wir nur als ersten Schritt in die richtige Richtung auffassen. Die Möglichkeit, sich fortzubilden, wird deutlich länger als drei Monate eingeschränkt bleiben. Deshalb müssen die Nachweiszeiträume angemessen verlängert werden. Innerhalb der OPK werden wir darüber entscheiden, so bald unsere Gremien wieder regulär arbeiten können.

Unklar ist momentan, wie sich der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird. Bisher scheint es keine allgemein erhöhte Nachfrage zu geben. Gemeinsam mit den anderen Psychotherapeutenkammern möchten wir uns aber vorbereiten, um einem eventuell steigenden Bedarf an Akutbehandlungen oder Krisenbewältigung begegnen zu können. In der Woche nach Ostern planen wir dazu eine „Blitz-Umfrage“ im Bereich der OPK. Es wäre schön, wenn Sie sich dann daran beteiligen würden.

Zunächst wünsche ich Ihnen möglichst frohe und erholsame Tage an diesem so ungewöhnlichen Osterfest.

Ihr Gregor Peikert

 
 

Regelungen für psychotherapeutische Behandlungen per Video und Telefon

Fotolia_kmiragaya

Die Regelungen für Behandlungen per Video und Telefon waren in den vergangenen 2-3 Wochen sehr dynamisch. Nach den Lockerungen bei Videobehandlungen veröffentlichte die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 3. April 2020 eine Maßgabe für Behandlungen per Telefon (https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus

_Telefonkonsultation.pdf).

Die Umsetzungen der Regelungen zu Fernbehandlungen (per Video und Telefon) fällt in den Ländern insgesamt unterschiedlich aus. So ist derzeit nur in Sachsen-Anhalt auch die Akutbehandlung per Video offiziell zugelassen. Die anderen Länder haben die Regelungen der KBV übernommen. Wir bitten Sie, sich regelmäßig auf den nachstehenden Homepages der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den aktuellen Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren:

Brandenburg
https://www.kvbb.de/coronavirus/
Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über SafeNet
Sachsen
https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/corona-virus/psychotherapie/
Sachsen-Anhalt
https://www.kvsa.de/praxis/verordnungsmanagement/coronavirus/

videosprechstunde/abrechnungshinweise_zur_telefonsprechstunde.

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Thüringen
https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/qualitaetssicherung/coronavirus/

 
 


Nachweispflicht für Fortbildung um ein Quartal verlängert


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Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gilt auch für Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen.

Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt.

 
 
  Blitzumfrage zur aktuellen Auslastung Ihrer Praxis  
 
 
 

In der Woche nach Ostern möchten wir in einer Blitzumfrage im OPK-Newsletter ermitteln, wie sich Ihre Praxis-Auslastung (Psychotherapie-Nachfrage) gegenwärtig entwickelt hat und ob Sie in der aktuellen Situation auf Videobehandlungen umgestellt haben. Sie werden hier einen Link zu einer von uns erstellten Umfrage finden. Diese können Sie in wenigen Minuten ohne großen Aufwand elektronisch ausfüllen und an uns zurücksenden. Bitte beteiligen Sie sich und ermöglichen Sie uns einen Einblick in Ihre Arbeit, um Sie weiter in dieser Situation unterstützen zu können!  


 
 
 

Kostenfreie Webinarserie: Psychotherapie per Video - Grundlagen und Erfahrungen aus der Praxis

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Durch Ausbruch der CORONA Pandemie sind Psychotherapeut*innen zunehmend darauf angewiesen, ihren Versorgungsauftrag durch videobasierte Therapiesitzungen zu realisieren. Die telebasierte Durchführung von Psychotherapie war bis vor kurzem für viel Praktiker ungewohnt und vielfach bestehen verständlicherweise noch Unsicherheiten in der Durchführung von Psychotherapie mittels Video.

Thema: Psychotherapie per Video - Grundlagen und Erfahrungen aus der Praxis

Datum/Zeit: Donnerstag,  09.4.2020, 18:30 bis 20 Uhr, Donnerstag 16.4.2020  weitere Termine in Abhängigkeit des Bedarfes

Inhalt:

-  Vorstellung des aktuellen Forschungsstandes zu video-basierter Psychotherapie
- Technische und rechtliche Voraussetzungen für Psychotherapie per Video
- Wie bereite ich meine Patient*innen auf Gespräche per Video vor?
- Gesprächsführung, Beziehungsaufbau und Gestaltung der Videositzung
- Umgang mit typische Schwierigkeiten und Hindernissen
- Besonderheiten bei der Abrechnung videobasierter Sitzungen

Referent*innen: Dr. Anna Radkovsky & Prof. Dr. David Daniel Ebert

Kosten: Keine

Anmeldung:  www.hellobetter.de/videowebinar

 
 

Ihnen ein Frohes Osterfest!

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Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und gesundes Osterfest!