Ministerium bestätigt: Alle Psychotherapeut*innen Mecklenburg-Vorpommerns können sich impfen lassen
Mecklenburg-Vorpommern: Aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wurde uns bestätigt, dass die Terminvereinbarung für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen möglich ist - natürlich auch für Psychotherapeut*innen mit Privatpraxen.
Nach der aktuellen Impfverordnung werden Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen tätig sind, der Priorität 1 zugeordnet, auch wenn sie keine Beschäftigten der Einrichtung sind. Hierzu zählen auch Psychotherapeuten, wenn sie regelmäßig in diesen Einrichtungen tätig sind. In Mecklenburg-Vorpommern kann diese Personengruppe, mit einer entsprechenden Bestätigung der Einrichtung, einen Impftermin über das Callcenter vereinbaren.
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, inbesondere Menschen mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, sind der Priorität 2 zuzuordnen. Psychotherapeuten sind dieser Personengruppe zuzuordnen und können mit einer entsprechenden Arbeitgeberbescheinigung ab dem 08. März 2021 über das Callcenter einen Impftermin vereinbaren.
Eine Terminbuchung ist ausschließlich über das Callcenter unter der Nummer 0385 20271115 möglich. Öffnungszeiten des Callcenters sowie alle weiteren Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/ Als Selbständige können Sie sich diese Arbeitgeberbescheinigung selbst unterzeichnen. Unsere Empfehlung ist es, dass Sie Ihre Approbationsurkunde sowie einen Auszug aus der KV-Arztsuche mit Praxisstempel mitnehmen. Privatpraxeninhaber nehmen zur Sicherheit einen Ausdruck von Ihrer Homepage mit Praxisstempel mit. Ebenso stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft in der OPK aus. Dafür wenden Sie sich bitte an: laenderarbeit@opk-info.de Bitte beachten Sie, dass dafür aufgrund der hohen Nachfrage eine Bearbeitungszeit von 2-3 Tage notwendig ist. Weiter informiert das Ministerium, dass für Personen im Alter unter 65 Jahren der AstraZeneca-Impfstoff zur Verfügung steht. Aufgrund des immer noch sehr knappen Impfangebotes konnte noch nicht allen Impfberechtigten ein Impfangebot unterbreitet werden.
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