Psychotherapeutische Mangelversorgung in Krankenhäusern nicht auf weitere Jahre festschreiben
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer fordert Bundesgesundheitsminister Spahn auf, für eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung in Krankenhäusern einzutreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, bis zum 30.09.2019 Mindestvorgaben zur Personalausstattung in psychiatrischen Krankenhäusern zu entwickeln, „die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen“ sollen. Diesem Auftrag will sich der G-BA nun offenbar dadurch entziehen, dass er die in den 1980er Jahren entwickelte und 1991 in Kraft getretene Personalverordnung Psych-PV einfach fortschreibt. Aus fachlicher Sicht der Psychotherapeuten wäre dies ein skandalöser Rückschritt, der durch das Bundesgesundheitsministerium keinesfalls genehmigt werden dürfte.
Patienten, die wegen psychischer Probleme in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Fachkrankenhaus behandelt werden, erwarten zu Recht Behandlungen gemäß aktuellen fachlichen Standards. In den letzten Jahrzehnten wurden Behandlungsmethoden und Leitlinien entscheidend verändert und weiterentwickelt. Die PsychPV bleibt deutlich hinter diesen Entwicklungen zurück.
Inzwischen ist Psychotherapie ist zu einem wesentlichen Bestandteil der Behandlung bei nahezu allen psychischen Erkrankungen geworden. Damit Psychotherapie regelhaft durchgeführt werden kann, ist mehr und besser qualifiziertes Personal vonnöten. Die Personalbemessung in den Krankenhäusern müsste grundlegend überarbeitet werden. Dazu wäre es auch notwendig, die Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in ausreichender Anzahl fest in Personalausstattung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken vorzusehen.
Nach der bisher geltenden Psych-PV wird auf mehr als 80 Patienten der „Regelbehandlung“ in der „allgemeinen Psychiatrie“ gegenwärtig nur eine Stelle für einen „Diplom-Psychologen“ von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert (29 Minuten pro Patient pro Woche). Ein Patient in psychiatrischer Intensivbehandlung soll sogar nur durchschnittlich 12 Minuten psychologische Diagnostik und Behandlung pro Woche erhalten. Weil Ärzte in den Krankenhäusern sehr viele andere Aufgaben erfüllen müssen, können sie die notwendigen Psychotherapien oft nicht übernehmen. Im Ergebnis erhalten viele Patienten während ihrer stationären Behandlung keine fachgerechte Psychotherapie. Manche Krankenhäuser behelfen sich, indem sie Praktikanten oder geringfügig entlohnte Ausbildungsteilnehmer als Psychotherapeuten einsetzen.
Offenkundig konnte sich der Gemeinsame Bundesausschuss aber nicht darauf verständigen, wie dies finanziert werden soll, und will nun den bisherigen Mangelzustand einfach beibehalten.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn, bitte sorgen Sie dafür, dass diese Chance für unsere Patienten nicht vertan und die bestehende psychotherapeutische Mangelversorgung in Krankenhäusern auf Jahre hin festgeschrieben wird.
|